Von:Fluglärmbetroffener
Gesendet: Mittwoch, 06. Jänner 2016 19:24
An: Vertreter des BMVIT
Cc: alois.stoeger@bmvit.gv.at; herbert.kasser@bmvit.gv.at; ursula.zechner@bmvit.gv.at; elisabeth.landrichter@bmvit.gv.at; werner.faymann@spoe.at; buergermeister@magwien.gv.at; kontakt@ullisima.at; sabine.oberhauser@bmg.gv.at; service@lebensministerium.at; obu@lebensministerium.at; erich.valentin@spoe.at; gerald.bischof@spoe.at; gernot.bluemel@oevp.at; Ernst.Paleta@wien.oevp.at; roman.schmid@fpoe-wien.at; doris.bures@spoe.at; christian.deutsch@spoe.at; ruediger.maresch@gruene.at; tarik.darwish@gruene.at; maria.vassilakou@gruene.at; georg.willi@gruene.at; eva.glawischnig-piesczek@gruene.at; toni.mahdalik@fpoe.at; gerhard.deimek@fpoe.at; info@teamstronach.at; matthias.strolz@parlament.gv.at; michael.schiebel@neos.eu; anna.kreil@neos.eu; vac@volksanwaltschaft.gv.at; info@austrocontrol.at; liesing@fluglaerm.at
Betreff: AW: Beschwerde über den Fluglärmterror im 23. Bezirk und Anfrage laut UIG warum sich die Austro Control nicht an das Minimierungsgebot im Luftfahrtgesetz hält

 
Sehr geehrter Herr Vertreter des BMVIT!
 
Dass ich mich zum wiederholten Mal über den Fluglärm in Wien-Liesing beschweren muss, liegt nicht zuletzt an der Untätigkeit des BMVIT, das seine gesetzlich verankerte Kontrollpflicht scheinbar nicht ausreichend wahrnimmt. Stattdessen versuchen Sie und ihre Kollegen mit nicht annähernd nachvollziehbaren Argumenten zu erklären, dass es in Ordnung ist, wenn ohne Notwendigkeit über dicht besiedeltes Gebiet geflogen wird. Dazu möchte ich auf mein bisher unbeantwortetes E-Mail vom  23.11. verweisen, wo ich bereits ausführlich dargelegt habe, dass Ihr E-Mail vom 1.6. für mich weder logisch nachvollziehbar noch mit dem Gesetzestext in Einklang zu bringen ist.
 
In Ihrer unten stehenden Darstellungen beziehen Sie sich auf ein nicht näher definiertes Bundes-LärmG und eine Bundes-LärmV? Zwecks Nachprüfbarkeit ersuche ich um Zusendung der vollständigen Gesetze oder eines entsprechenden Links.
 
Unabhängig von den zitierten Grenzwerten, die für die diskutierte Fragestellung vermutlich ohnehin ohne jede juristische Relevanz sind, ist jedenfalls festzuhalten, dass Fluglärm entsprechend den bisher umfangreichsten Studien zu diesem Thema (von Prof. Greiser)  spätestens ab einem Dauerschallpegel von 40 dBA unter Tags gesundheitsschädlich ist. Ein Wert, der selbst nach Ihren Angaben,  die sich auf die  unvollständigen Messungen des Flughafens beziehen dürften, in Liesing eindeutig überschritten wird. Daher ist es wohl unstrittig, dass der Fluglärm in Liesing bereits jetzt gesundheitsschädlich ist.
 
Weiters ist festzuhalten, dass es zur Abflugroute Liesing Alternativen mit um Größenordnungen weniger Betroffenen gibt: http://www.fluglaerm.at/liesing/Alternativen.html
 
Flugroute Liesing und Bumerungnachtflugroute sowie Alternativen über weitgehend unbesiedeltes Gebiet
 
Daher verstößt die Abflugroute Liesing ganz klar gegen die der Austro Control durch das Luftfahrtgesetz § 120a auferlegte Bedachtnahme auf eine Minimierung der schädlichen Immissionen.
 
Dass das möglicherweise auch auf andere Abflugrouten über niederösterreichisches Gebiet zutrifft, kann ja wohl keine Rechtfertigung sein, stattdessen dort zu fliegen, wo noch mehr Menschen von gesundheitsschädlichem Fluglärm betroffen sind. Oder meinen Sie wirklich, dass ein möglicher Gesetzesbruch in Niederösterreich als Rechtfertigung für einen Gesetzesbruch in Wien herhalten kann? Umgelegt auf den Straßenverkehr würde die vom BMVIT dem Nationalrat in ähnlicher Form übermittelte Ausrede bedeuten, dass jeder so schnell fahren darf wie er will, weil es genug andere Autofahrer gibt, welche sich auch nicht an das Geschwindigkeitslimit halten.
 
Auch die Auflistung der nicht einmal halbherzigen Maßnahmen, die der Flughafen Wien zum Lärmschutz unternimmt, kann keine Rechtfertigung dafür sein, ausgerechnet bei Windstille Starts Richtung Nordwesten über dicht besiedeltes Stadtgebiet zu schicken, wenn es Alternativen mit deutlich weniger Betroffenen gibt. Dazu kommt, dass die Abflugroute Liesing auch auf den ersten 18 km weit mehr Menschen beeinträchtigt als entsprechende Alternativen, die den Norden Wiens umfliegen.
 
Abgesehen davon erscheint es ziemlich lächerlich, die Deckelung der Überflüge zwischen 23:30 und 5:30 auf durchschnittlich 8 menschenverachtende Weckflüge pro „Kernnacht“ als lärmbedingte Betriebsbeschränkung darzustellen.
 
Dass Liesing auch vor und nach 21 Uhr von Fluglärm betroffen ist, müsste Ihnen auch bereits bekannt sein. Hier von Nachtruhe zu sprechen, nur weil die Flugzeuge, welche Liesinger Gebiet belärmen, zuerst auf der Bumerang-Nachtflugroute einmal ein Stück Richtung Süden geflogen sind, halte ich für gezielte Realitätsverweigerung. Dass diese falsche Behauptung mit ungeeigneten Kennzahlen aus einer unzulänglichen Lärmmessungen des Flughafens begründet wird, der nur eine einzige Lärmmessstation im ganzen Bezirk betreibt, welche nur einen kleinen Teil des Bezirks erfasst, zeigt exemplarisch, wie die Optimierung von Halbwahrheiten im Interesse der Flugverkehrslobby letztlich immer wieder zu Darstellungen führt, die nicht mehr mit der Realität in Einklang zu bringen sind.
 
Woher Sie die Ansicht nehmen, dass Flugzeuge deren Immissionen am Boden merkbar zum  gesundheitsschädlichen Fluglärm beitragen, nicht unter die Bedachtnahme auf möglichst geringe Immissionen fallen sollten, nur weil Sie in einer bestimmten Höhe fliegen, die über der Obergrenze des Flugbeschränkungsgebiet Wien liegt, kann ich auch nicht nachvollziehen. Nachdem der Gesetzesgeber hier nicht nur von Starts und Landungen sondern auch vom Streckenflug spricht, ist klar ersichtlich, dass es hier keine Flughöhe gibt, für welche die Bedachtnahme auf möglichst geringe Immissionen nicht mehr gilt.
 
Abschließend muss ich festhalten, dass Sie – statt auf meine Fragen einzugehen - nur eine Reihe von Ausreden aufgelistet haben, die alle miteinander nicht stichhaltig sind. Generell erwecken Ihre letzten E-Mails zunehmend den Eindruck, dass Sie hier Halbwahrheiten wiedergeben (müssen?!), die bereits so weit von der Realität entfernt sind, dass diese einer konstruktiven Diskussion nicht mehr zuträglich sind. Das mag für ein Unternehmen wie den Flughafen in Ordnung sein, von einer Behörde, die vom Steuerzahler finanziert wird, würde ich mir stattdessen zumindest eine objektive und sachliche Diskussionskultur auf Augenhöhe erwarten, die sich an Gesetzestexten und Fakten orientiert!
 
Mit freundlichen Grüßen,
Fluglärmbetroffener
 

 Von:Vertreter des BMVIT
Gesendet: Mittwoch, 18. November 2015 14:54
An: 
Fluglärmbetroffener
Betreff: AW: Beschwerde über den Fluglärmterror im 23. Bezirk und Anfrage laut UIG warum sich die Austro Control nicht an das Minimierungsgebot im Luftfahrtgesetz hält
 
Sehr geehrter Hr. Fluglärmbetroffener!
 
In Ihrem Schreiben vom 11. Nov. 2015 beschweren Sie sich zum wiederholten Mal über unzumutbaren Fluglärm in Wien-Liesing und behaupten, die Abflugroute über Liesing stünde im Widerspruch zu gesetzlichen Regelungen, konkret dem §120a LFG, den Sie in ihrem Schreiben später anführen.
Dazu ist anzumerken, dass wir in diesem Zusammenhang die Frage der Festlegung von Flugrouten von und zum Flughafen Wien im Rahmen einer Mediation und im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des LFG i.d.g.F. in unserer Antwort vom 1.6.2015 an Sie ausführlich dargelegt haben.
Weiters sehen Sie einen Widerspruch zu EU-Richtlinien, führen aber nicht aus, welche Sie meinen. Von Relevanz ist die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, die in Österreich durch das Bundes-LärmG und die Bundes-LärmV umgesetzt wurde.
Die Bundes-LärmV definiert in § 8 Schwellenwerte, und zwar  ein Lden von 65 dB und ein Lnight  von 55 dB für durch zivilen Flugverkehr im Bereich von Flughäfen verursachten Lärm. Für den Fall der Überschreitung der Schwellenwerte haben die Aktionspläne Maßnahmen zur Regelung von Lärmproblemen und von Lärmauswirkungen, erforderlichenfalls einschließlich Maßnahmen zur Lärmminderung zu enthalten. Die Mediationsvereinbarungen gehen weit über die gesetzlichen Schwellenwerte hinaus, das Lärmschutzprogramm des FH Wien setzt bereits bei einem Tages-Leq von 54 dB an.
Die Fluglärmpegel in Liesing liegen deutlich darunter: Tages-Leq = 42,9 dB, Nacht-Leq = 14,9 dB (Werte für das Gesamtjahr 2014). Die Nachtruhe ist Folge einer Mediationsvereinbarung - Sperre der Abflugroute über Liesing in der Zeit von 21 bis 7 h -, auf die Sie in Ihrem Schreiben nicht eingehen. Dafür zitieren Sie eine erhöhte Frequenz zu den Tagesrandzeiten, einen Umstand, den Sie an allen europ. Flughäfen vorfinden, da Geschäftsreisende meist morgens abfliegen und abends am gleichen Tag zurückkehren.
Es ist daraus auch kein Widerspruch zum ausgewogenen Ansatz der ICAO abzuleiten, im Gegensatz, dieser wird gerade am FH Wien konsequent umgesetzt.
Der ausgewogene Ansatz der ICAO beruht auf 4 Säulen:
·         Reduktion des Lärms an der Quelle - geschieht laufend durch Flottenerneuerung, beispielswiese mustert unser Homecarrier AUA die alten Fokker aus und ersetzt sie durch neuwertige Embraer-Maschinen.
·         Flächennutzung – am FH Wien über die Mediation: die Gemeinden verpflichten sich, Gebiete mit Tages-Leq ab 54 dB in Zukunft nicht in für Wohnzwecke geeignetes Bauland umzuwidmen.
·         Lärmmindernde Betriebsverfahren – diese sind im Luftfahrthandbuch Österreich veröffentlicht. In diesem Zusammenhang ist auch die zwingende Nutzung der Nachtflugroute über Sollenau in der Zeit von 21 – 7 h zu erwähnen.
·         Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen (z.B. Nachtflugverbote) – am FH Wien wurde eine Deckelung der nächtlichen Flugbewegungen vereinbart (jährlich 4.700) mit einer Reduktion auf 3.000 ab Inbetriebnahme einer 3. Piste.
 
Die Abflugroute über Wien-Liesing ist keine Singularität. Im dichtverbauten Gebiet unmittelbar südlich von Wien – das eine ähnlich hohe Wohnqualität wie Liesing aufweist - verläuft eine Abflugroute über Brunn a. G. Von ihr sind nicht nur Brunn a.G. sondern auch die  Nachbargemeinde Perchtoldsdorf betroffen, weil sich Fluglärm lateral ausbreitet. Somit gibt es im Süden von Wien eine Aufteilung des Fluglärms auf zwei Bundesländer: Wien und Niederösterreich.
 
Als  Fallbeispiel übermitteln Sie die Flugspur des Überflugs eines LFZ in großer Höhe - 24.000 ft gemäß der Angabe von flightradar24. Überflüge in einer solchen Höhe berühren nicht das Flugbeschränkungsgebiet Wien (endet in FL 100) und werden von der Austro Control GmbH nach internationalen Regeln ordnungsgemäß und im Einklang mit dem LFG abgewickelt. Dies trifft auch auf den gegenständlichen Überflug zu.
 
Mit freundlichen Grüßen  
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Vertreter des BMVIT
 
Abt. IV/L1 – Strategie und Internationales
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
 
Postanschrift: Postfach 201,  A-1000 Wien
Büroanschrift: Radetzkystraße 2, A-1030 Wien
 

Von:Fluglärmbetroffener
Gesendet: Mittwoch, 11. November 2015 20:00
An: Stoeger Alois; Kasser Herbert; Zechner Ursula; Landrichter Elisabeth; Papesch Wolfgang
Cc:
werner.faymann@spoe.at; buergermeister@magwien.gv.at; kontakt@ullisima.at; sabine.oberhauser@bmg.gv.at; service@lebensministerium.at; obu@lebensministerium.at; erich.valentin@spoe.at; gerald.bischof@spoe.at; gernot.bluemel@oevp.at; Ernst.Paleta@wien.oevp.at; roman.schmid@fpoe-wien.at; doris.bures@spoe.at; christian.deutsch@spoe.at; ruediger.maresch@gruene.at; tarik.darwish@gruene.at; maria.vassilakou@gruene.at; georg.willi@gruene.at; eva.glawischnig-piesczek@gruene.at; toni.mahdalik@fpoe.at; gerhard.deimek@fpoe.at; info@teamstronach.at; matthias.strolz@parlament.gv.at; michael.schiebel@neos.eu; anna.kreil@neos.eu; vac@volksanwaltschaft.gv.at; info@austrocontrol.at; liesing@fluglaerm.at
Betreff: Beschwerde über den Fluglärmterror im 23. Bezirk und Anfrage laut UIG warum sich die Austro Control nicht an das Minimierungsgebot im Luftfahrtgesetz hält

 
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich beschwere mich über den unzumutbaren Fluglärm durch die 2004 überfallsartig über Liesing gelegte Abflugroute, die im Widerspruch zu den gesetzlichen Regelungen steht und genauso undemokratisch wie unsozial ist. Insbesondere dass dort in den frühen Morgenstunden und den späten Abendstunden im Minutentakt geflogen wird, widerspricht dem Minimierungsgebot im Luftfahrtgesetz ebenso wie den zu Grunde liegenden EU-Richtlinien aber auch dem ausgewogenen Ansatz der ICAO.
Dazu kommen noch uralte und entsprechend laute russische Militärflugzeuge, die von der Austro Control scheinbar mutwillig und entgegen der Bedachtnahme auf möglichst geringe Immissionsbelastung und damit Anzahl Betroffener rücksichtlos über Wiener Stadtgebiet gelotst werden.
trotz 8 km Höhe laute Antonov An-12 über Liesing
 
Daher ersuche ich um Auskunft laut UIG, warum die entsprechende Gesetzesstellen durch das Festhalten an der Abflugroute Liesing aber auch im konkreten Beispiel von der Austro Control nach wie vor ignoriert werden. Abgesehen davon dass im Gesetz ausdrücklich von Immissionen und nicht Emissionen oder Treibstoffeinsparungen die Rede ist, ist es dem ukrainischen Frachtunternehmen entsprechend der chaotisch anmutenden Flugspur wohl zuzumuten, wenigstens Wien zu umfliegen:
rechtwinkelig angeordnete Flugroute der An-12
Zur Erinnerung hier noch der Gesetzestext, der - zum Unterschied von dem unvollständigen Zitat im Nationalrat - auch die fett markierten Passagen umfasst:
§ 120a. (1) Die Austro Control GmbH hat die zur sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Flugverkehrs erforderlichen An- und Abflugverfahren und Verfahren für den Streckenflug festzulegen. Es ist dabei auf die Abwehr von den der Allgemeinheit aus dem Luftverkehr drohenden Gefahren, wie insbesondere auf eine möglichst geringe Immissionsbelastung, Bedacht zu nehmen.
(2) Die Austro Control GmbH und die gemäß § 120 Abs. 2 betrauten Flugsicherungsorganisationen können im Rahmen der Wahrnehmung der ihnen übertragenen Flugsicherungsaufgaben die zur sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Flugverkehrs erforderlichen allgemeinen Anordnungen treffen. Es ist dabei auf die Abwehr von den der Allgemeinheit aus dem Luftverkehr drohenden Gefahren, wie insbesondere auf eine möglichst geringe Immissionsbelastung, Bedacht zu nehmen.
(3) Die Regelungen gemäß Abs. 1 und 2 sind in luftfahrtüblicher Weise kundzumachen.
 
Mit freundlichen Grüßen,
Fluglärmbetroffener