Sehr geehrte Damen und Herren von der Austro
Control,
Seit einigen Tagen wird der 23. Bezirk und das angrenzende
Naherholungsgebiet auch wieder verstärkt von landenden Flugzeugen überflogen,
die dieses Gebiet von Süd nach Nord queren und die Umwelt
durch Fluglärm und krebserregenden Ultrafeinstaub massiv belasten.
Diese
Landeanflüge überfliegen das Flugbeschränkungsgebiet Wien Richtung Norden
und dürften damit offensichtlich den Flugbeschränkungen im
Flugbeschränkungsgebiet Wien widersprechen, die sich als Anlage 6 in den
Luftverkehrsregeln 1967 finden. Dort heißt es wörtlich
unter (1) Der Durchflug durch das Flugbeschränkungsgebiet Wien
ist nur zulässig (c) mit Luftfahrzeugen, die den Flughafen Wien-Schwechat
nach Instrumentenflugregeln in Richtung Osten oder
Süden anfliegen.
Zur
Verdeutlichung habe ich Ihnen die Flugspuren, wie sie die ARGE BI im Internet
publiziert hat, eingefügt. Die südliche Grenze des
Flugbeschränkungsgebietes Wien ist im Bereich Liesing die
Verbindungslinie Kledering - Liesingbach - Hermesvilla. Auch auf dem
nördlich davon gelegenen Flugbeschränkungsgebiet Wien wird beim verfrühten
Einkurven auf die ILS-Landeroute Richtung Norden geflogen, was nicht
gesetzeskonform sein dürfte, da eben nicht Richtung Osten oder Süden, sondern
breit gefächert über dichtest besiedeltes Gebiet geflogen wird.
HYPERLINK "http://www.fluglaerm.at/liesing/Flugrouten/FANOMOS_Ostwind.JPG"Landungen quer über Liesing Richtung Norden in das Flugbeschränkungsgebiet Wien hinein
Diese verfrüht eingekurvten Landeanflüge überschreiten auch den ortsüblichen Lärm bei weitem, wie am Überflug am 7.3. um 13:16 exemplarisch zu sehen ist:
Ich ersuche Sie
daher, diese vor allem bei Süd(ost)wind durchgeführten und nach meinen
Verständnis des Gesetzes auch illegalen Überflüge mit sofortiger
Wirkung zu unterlassen.
Weiters ersuche
ich im Sinne des UIG höflichst um die Erstellung und Zusendung von
Massenplot für die Landeanflüge im Bereich Liesing und der angrenzenden Gebiete,
welche am 7.3., 9.3. und 10.3.2008 stattgefunden haben und um deren
Zusendung in elektronischer Form.
Da ich noch
immer keine einzige Auskunft zu den bereits vor vielen Wochen gestellten
Anfragen erhalten habe, erlaube ich mir nochmals auf §5 (6) des UIG hinweisen,
in dem unter anderen steht: Dem Begehren ist ohne unnötigen Aufschub
... zu entsprechen. Somit wäre jede absichtliche Verzögerung
gesetzeswidrig. Da ich mir nicht vorstellen kann, warum die Beantwortung so
lange dauert, ersuche ich erneut um eine entsprechende Begründung.
Weiters steht im
UIG auch, dass die Information in der gewünschten Form, vorzugsweise
elektronisch zu erfolgen hat. Eine Verweigerung der Auskunft per
E-Mail durch die vom Flughafen
finanzierte Beschwerdehotline sollte daher auch keinen Einfluss
auf die Beantwortung meiner Fragen durch die Behörde ACG haben, hat doch die ACG
Zugriff auf das noch immer unter Verschluss gehaltene FANOMOS System.
Sollten mir die
oben angeführten und in den letzen Wochen angeforderten Informationen nicht
vollständig und fristgerecht per E-Mail zugesandt werden, ersuche ich um
die Ausstellung der entsprechenden Bescheide im Sinne des UIGs.
Mit freundlichen
Grüßen,