Sehr geehrte
Damen und Herren,
ich beschwere mich über die Ruhestörung gestern
Abend zwischen 20:00 und 21:00 Uhr (mehrereÜberflugereignisse, davon 2 mit mehr
als 70dB). Heute morgen wurde ich dann gleich um 6:56 wieder von dröhnend lauten
Fluglärm aus dem Schlaf gerissen - trotz geschlossener modernster
Schallschutzfenster.
Unter Berufung
auf §1 bis §5 UIG begehre ich gemäß § 5 UIG die Auskunft zu den Überflügen
über meinen Wohnort. Ich ersuche darum, mir die angeforderte Auskunft
entsprechend der im UIG festgeschriebene Mitteilungspflicht (§5) auf
elektronischen Weg (Abs. 4) und ohne unnötigen Aufschub (Abs. 6) zu übermitteln.
Für den Fall dass die Auskunft verweigert wird beantrage ich die bescheidmäßige
Erledigung entsprechend §8 UIG.
Diese Art über
dichtest besiedelte Gebiete und ehemalige Grünruhelagen im Tiefflug zu donnern
ist eine unglaubliche Frechheit und beschränkt hunderttausende Menschen im Süden
Wiens in ihrer Lebensqualität. Fluglärm macht erwiesenermassen krank und es
spricht sich auch langsam herum, dass die Feinstaubemissionen von Flugzeugen
noch viel gefährllicher sind, als die aus dem Strassenverkehr (Lungengängig,
Überwindung der Blut Hirnschranke).
Ich fordere Sie
auf, die Flugroute über Liesing zurückzunehmen und wieder - so wie früher
- die dicht besiedelten Gebiete zu umfliegen.