Donnerstag, 27. März 2008 09:52
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Subject: Beschwerde über den Fluglärm in Liesing am 26. und 27. März 2008

Sensitivity: Personal

Categories: Privat
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Sehr geehrte Damen und Herren,
 
ich beschwere mich über die  Ruhestörung gestern Abend zwischen 20:00 und 21:00 Uhr (mehrereÜberflugereignisse, davon 2 mit mehr als 70dB). Heute morgen wurde ich dann gleich um 6:56 wieder von dröhnend lauten Fluglärm aus dem Schlaf gerissen - trotz geschlossener modernster Schallschutzfenster.


Unter Berufung auf §1 bis §5 UIG begehre ich gemäß § 5 UIG die Auskunft zu den Überflügen über meinen Wohnort. Ich ersuche darum, mir die angeforderte Auskunft entsprechend der im UIG festgeschriebene Mitteilungspflicht (§5) auf elektronischen Weg (Abs. 4) und ohne unnötigen Aufschub (Abs. 6) zu übermitteln. Für den Fall dass die Auskunft verweigert wird beantrage ich die bescheidmäßige Erledigung entsprechend §8 UIG.


Diese Art über dichtest besiedelte Gebiete und ehemalige Grünruhelagen im Tiefflug zu donnern ist eine unglaubliche Frechheit und beschränkt hunderttausende Menschen im Süden Wiens in ihrer Lebensqualität. Fluglärm macht erwiesenermassen krank und es spricht sich auch langsam herum, dass die Feinstaubemissionen von Flugzeugen noch viel gefährllicher sind, als die aus dem Strassenverkehr (Lungengängig, Überwindung der Blut Hirnschranke).


Ich fordere Sie auf, die Flugroute über Liesing zurückzunehmen und wieder - so wie früher - die dicht besiedelten Gebiete zu umfliegen.