Sehr geehrte(r) Herr/Frau Anonym,
Ihre
Aussage
Es handelt sich bei den angeführten Flugbewegungen um korrekt geflogene Abflüge in den definierten Korridoren (lt. entsprechender Vorschriften und Vereinbarungen).
kann ich nicht glauben. In Wahrheit verstoßen diese Überflüge gegen die Luftverkehrsregeln, welche ja auch Vorschriften darstellen, es sei denn, es gibt Gründe warum diese Überflüge unvermeidbar über ein dichtest besiedeltes Stadtgebiet wie Liesing geführt werden mussten. Falls es diese gibt, ersuche die Austro Control als zuständige Behörde im Sinne des UIG um eine entsprechende Begründung. Andernfalls ersuche ich zukünftige Unterlassung ähnlicher Überflüge!
Ihre privaten Vereinbarungen mit wem auch immer, sind in diesem Zusammenhang für mich als Betroffener juristisch gesehen jedenfalls völlig irrelevant und auch die dort beschlossenen Flugroutenverschiebungen sind nicht einmal ansatzweise nachvollziehbar.
Da mein Auskunftsersuchen bewusst an die ACG als zuständige Behörde gerichtet war, ich aber von der Hotline eine Antwort erhalten habe, müsste ich annehmen, dass die Hotline der Austro Control und nicht mehr dem Flughafen untersteht. Damit wäre die Hotline entsprechend den Vorschriften des UIG zur Auskunft verpflichtet ist. - Ist das richtig? Ich frage das deshalb, weil ich dann davon ausgehen kann, dass ich für bestimmte nicht erhaltene Auskünfte auch einen Bescheid zugestellt bekommen hätte sollen, der somit auch einklagbar wäre.
Falls das nicht richtig ist, warum tut dann die Hotline des Flughafens so, als hätte diese Behördenstatus? Wollen Sie die Leute bewusst für dumm verkaufen, in dem Sie eine Behördenfunktion übernehmen, diese aber dann nur so weit erfüllen, so weit es den Interessen des Flughafens entspricht?
Mit freundlichen Grüßen,