Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich beschwere mich über den unzumutbaren, rücksichtlosen und offensichtlich auch gesetzeswidrigen Fluglärm, der mich heute um 7:37 trotz geschlossener Fenster(!) geweckt hat. Gemessene 73 dBA in einer städtischen Grünruhelage am Sonntag vor 8h früh sind absolut unzumutbar!
Sollten Sie der Meinung sein, dass die Überflüge heute morgen nicht gesetzeswidrig waren, ersuche ich Sie um eine nachvollziehbare Begründung, warum Sie heute, Sonntag früh, unvermeidbar die dichtest besiedelte aller Startrouten verwenden haben müssen.
Andernfalls erwarte ich eine Entschuldigung für die Nichteinhaltung der Luftverkehrsregeln, welche die Vermeidung von unnötigem Fluglärm - insbesondere über dicht besiedelten Gebieten wie Liesing - vorschreiben!
Beim nächsten Weckflug dieser Art werde ich mich telefonisch an die für die Flugroute über Liesing Verantwortlichen wenden!
Mit freundlichen Grüßen,