Sehr geehrter Herr Bundesminister Faymann!
Ich beschwere mich über den unzumutbaren Fluglärm in Liesing und ersuche um die unverzügliche Einhaltung der Luftverkehrsregeln, welche die Vermeidung von unnötigem Fluglärm - insbesondere über dicht besiedelten Gebieten wie Liesing - vorschreiben!
So gibt es keine Notwendigkeit, über Liesing und die angrenzenden dicht besiedelte niederösterreichische Gemeinden und Wiener Bezirke zu fliegen bzw. dort unzulässigen Lärm zu erzeugen. Trotzdem werden 100.000 Menschen heute - Samstag - Abend nach 20h wieder einmal durch Starts auf der Flugroute STO /LANUX massiver Belästigung ausgesetzt. Dass eine permanente Störung der Ruhephasen durch rücksichtlose Überflüge bei jahrelanger Durchführung zu Gesundheitsschäden bei der Bevölkerung führt, ist logisch, aber auch durch Studien belegt und führt auch zu einer entsprechenden Steigerung der Gesundheitskosten.
Bereits seit Jahren warte ich auf eine nachvollziehbare Begründung, warum über Liesing gestartet werden muss.
Da ich diese aber bis dato nicht erhalten habe und ein Mangel an Alternativen bei nur 2 Flugpisten auch unlogisch wäre, muss ich davon ausgehen, dass die Startrouten über Liesing nicht wirklich notwendig sind, sondern es vielmehr Alternativen mit deutlich weniger Betroffenen gibt. Offensichtlich handelt es sich der Verlegung von Flugrouten auf das dichtest besiedelte Liesing im Jahr 2004 um eine einseitige und unausgewogene Erfüllung der Interessen der Luftfahrtlobby, die nicht im öffentlichen Interesse liegt. Das kann auch durch eine vom Flughafen durchgeführte Mediation nicht beschönigt werden. Erstens waren dort die Liesinger nicht direkt vertreten, zweitens wurde von der Gemeinde Wien den Flugrouten nur zugestimmt, wenn es damit zu keiner zusätzlichen Lärmbelastung kommen sollte. 10.000 Unterschriften gegen die Startrouten im Jahr 2004, eine Fülle von Prostestmails und -anrufen sowie die objektive Lärmmessung der BI-Liesing seit 2008 belegen, dass es seit der Verschiebung der Flugrouten 2004 und der zusätzlichen Landungen über Liesing im Jahr 2006 zu einer unzumutbaren Belastung Liesings kommt.
Entsprechend des § 5 Abs 1 lit b LFG, der dem BMVIT aufträgt, störende Einwirkungen der Luftfahrt auf Personen durch Erlassung einer Verordnung zu vermeiden, beantrage ich hiermit die Aufhebung der Flugroute STO und LANUX über Liesing durch Verordnung des Infrastrukturministeriums.
Weiters beantrage ich - entsprechend des § 5 Abs 1 lit b LFG - die Rücknahme der seit 2006 verstärkt genützten Möglichkeit, Liesing im Landeanflug zu überfliegen. Neben den oben angeführten Gründen, welche auch für die Landeüberflüge gelten, ist auch aus einem weiteren Grund zu bezweifeln, dass die Landeanflüge über Liesing legal sind. Die meisten, wenn nicht alle Landeanflüge über Liesing durchfliegen anschließend das Flugbeschränkungsgebiet Wien Richtung Norden und dürften damit offensichtlich den Flugbeschränkungen für Wien widersprechen (Anlage 6 in den Luftverkehrsregeln 1967: Der Durchflug durch das Flugbeschränkungsgebiet Wien ist nur zulässig mit Luftfahrzeugen ...die den Flughafen Wien-Schwechat nach den Instrumentenflugregeln in Richtung Osten oder Süden anfliegen...).
Da ich davon ausgehen muss, dass das Dialogforum des Flughafens weder objektiv sein kann, noch in der Lage ist, für einen Bundesminister zu sprechen, möchte ich darum bitten, von entsprechenden Verweisen darauf, welche die Betroffenen sinnlos im Kreis schicken, abzusehen.
Zur Illustration der Lärmbelästigung heute Abend nach 20h, die Überlagerung zweier unabhängiger Messstellen:
Zur Illustration, dass am 2.8.2008 um 20h keine Gewitter an den rücksichtlosen Überflügen schuld sind:
Ein weiteres Beispiel für die extreme Betroffenheit Liesing durch Fluglärm - unabhängig von der Windlage - ist der Pfingstmontag 2008:
Mit freundlichen
Grüßen,