Donnerstag, 05. Februar 2009 19:51
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Subject: RE: Fluglaerm-Beschwerde - richtige Messung des Fluglärms

Sensitivity: Personal

Categories: Private

Sehr geehrte Damen und Herren,

Vielen Dank für ihr Mail, welches vermutlich nicht nur an mich verschickt wurde und auf welches ich auf Grund der jetzt zur Verfügung stehenden Lärmmessung der BI-Liesing nach dB(C) etwas ausführlicher eingehen möchte.

Was die bei der Messung der BI-Liesing verwendeten Geräte betrifft, sind diese vielleicht nicht so genau wie die des Flughafens, so dass Abweichungen im Bereich von 1-2 Dezibel durchaus vorkommen können. Solange aber der Flughafen ausschließlich nach dB(A) misst, stellen die Messungen der BI-Liesing nach dB(C) für den Fluglärm in Liesing die einzige sinnvolle Arbeitsgrundlage dar.

Begründung

Ein Analyse des in Liesing am Boden auftretenden Fluglärms zeigt, dass dieser von niederfrequenten Schall dominiert wird. Dieser entspricht dem typischen Dröhnen und Grollen der startenden Jets.

Nur die Messung nach dB(C) gibt die tatsächliche Hörempfindung und Störwirkung dieses Fluglärms korrekt wieder. Bei den üblichen Messungen nach dB(A) wird hingegen der dröhnender, tieffrequenter Schall auf Grund des Bewertungsfilter A um etwa 10 dB nach unten nivelliert. Im Umkehrschluss erklärt dass zumindest teilweise, warum Fluglärm gegenüber anderen Lärmquellen bei einer Messung nach dB(A) seine störende Wirkung wesentlich früher entfaltet, wie in der unten stehend Grafik erkennbar ist.

HYPERLINK "http://www.fluglaerm.at/liesing/Gesundheit/StoerwirkungLaermarten2.JPG"Fluglärm stört stärker als anderer Verkehrslärm

In der Praxis findet man bei einer Messung in Liesing nach dB(C) auch wenig überraschend um etwa 8-15 Dezibel höhere Werte. Zur Illustration der Vergleich zweier direkt nebeneinander angeordneter Lärmmessungen am Maurer Berg vom 22.1.2009 - rot = dB(C)  = weitgehend ungefilterter Lärm, blau = dB(A) = nach der A-Kurve gefilterter Lärm



Der Unterschied zwischen der Messung nach dB(A) und der tatsächlichen Lärmauswirkungen spiegelt sich auch im Lärmstörpegel EPNdB (Effective Perceived Noise Level ) wieder, der international speziell für die Lärmzulassung großer Flugzeuge eingeführt wurde, und standardmäßig um 13 dB höher angesetzt wird, als die Messwerte nach dB(A).

Eine Messung nach dB(C) ist hingegen im Einklang mit der Aussage der Massachusetts Port Authority (Massport) dazu: The C-weighted Decibel (dBC) is the method of measuring sound which takes into account the low frequency components of noise sources, such as aircraft operations, and reflects their contribution to the environment. (http://www.massport.com/logan/airpo_noise_gloss.html)

Schlussfolgerungen

Daher ist auch die beste Lärmmessung nach dB(A) ungeeignet, die tatsächlichen Auswirkungen des Fluglärms auf die Betroffenen richtig wiederzugeben. Sämtliche statistische Auswertungen der Lärmmessungen des Flughafen die für Liesing in den letzen Jahren erstellt wurden sind, entsprechen vielleicht den Vorschriften, sind aber deswegen noch lange nicht als Diskussionsgrundlage geeignet, da sie das Fluglärm-Problem auf Grund des den Fluglärm wegfilternden Messprinzips nur unzulässig verharmlosen können. 

Schon gar nicht lassen sich mit einer Lärmmessung nach dB(A) die Unterschreitungen von WHO-Richtwerten belegen, welche in bekanntlich in dB und nicht in dB(A) spezifiziert sind.

Vermutlich sind die auf dB(A) aufbauenden Statistiken auch einer der Hauptgründe für die völlige Fehleinschätzung der Auswirkungen der 2004 nach Liesing verlegten Flugrouten auf die 100.000 Betroffenen. Daher ersuche ich Sie entweder selbst nach dB(C) zu messen bzw. bis dahin die Messungen der BI-Liesing nach dB(C) als Diskussionsgrundlage zu verwenden.

Sonstiges
 
Dass die automatisierte Erkennung von Fluglärm alleine an Hand eines Lärmgraphens nicht immer korrekt sein muss und dass sowohl Falschpositive wie auch Falschnegative auftreten können ist hingegen hinlänglich bekannt. Für die statistische Auswertung sollten daher nur manuell korrigierte Erkennungen eingesetzt werden. Sollten Sie eine solche benötigen, ersuche ich Sie, mich vorher zu kontaktieren.

Beschwerden erfolgen nur zu störenden Fluglärmereignissen, der Link zur Lärmmessung dient nur als objektiver Beleg. In den Beschwerdemails ist neben der Uhrzeit auch immer der Name und die Adresse angeführt, so dass alle Daten vorhanden sind, um die Beschwerde zu registrieren und ggf. weitere Auskünfte dazu zu erteilen.

Ihre Aufforderung für Beschwerden stattdessen ein Kontaktformular des Flughafens auszufüllen, ist in diesem Zusammenhang nicht nachvollziehbar und erweckt auch irgendwie den Eindruck, hier unnötige Schikanen aufbauen zu wollen.

Mit freundlichen Grüßen,