Freitag, 06. März 2009 13:37
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Subject: Fluglärmmessung und Einhaltung von WHO-Richtlinien

Sensitivity: Personal

Categories: Private

Sehr geehrte Damen und Herren!

Vielen Dank für Ihre Antwort. Leider weicht dieser einer sachlichen Auseinandersetzung gezielt aus.
 
Zusammenfassend ergibt sich für mich das folgenden Bild, dass ich bewusst nicht weiter kommentieren möchte:
1) Der Flughafen misst - mehr oder weniger entsprechend den bestehenden Vorschriften - nach dB(A), wobei die daraus resultierenden Werte um mindestens 10 Dezibel niedriger sind als bei einer Messung nach dB(C).

2) Aus den bei seiner Messung erfassten Flugbewegungen, die etwa die Hälfte der tatsächlichen Flugbewegungen umfasst, ermittelt der Flughafen 16h Tag Durchschnitts-LEQ-Werte. Zuschläge für Tagesrandzeiten werden entgegen Richtlinien der WHO und der EU dabei offensichtlich nicht berücksichtigt. http://www.vie-umwelt.at/jart/prj3/via/data/uploads/Messergebnisse/20080604_Wien23_K.pdf

3) Die so gewonnen Werte werden mit den WHO-Grenzwerten verglichen. Dabei bleiben dann auch noch die in der WHO-Richtlinie geforderten Anpassungen an die besonders störende Wirkung des Fluglärms unberücksichtigt. Auf der anderen Seite schlägt der Unterschied zwischen dB(A) und den effektiven Lärmstörpegel sogar bei der behördlichen Flugzeugzulassung mit etwa 13 Dezibel zu Buche.

4) Aus diesem, entgegen den WHO-Vorschriften durchgeführten Vergleich, wird der Schluss gezogen, dass in Wien keine Gesundheitsschäden durch Fluglärm zu erwarten sind und der Fluglärm den Betroffenen zumutbar ist.


Mit freundlichen Grüßen,