Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich beschwere mich über den unzumutbaren Fluglärm in Liesing am Pfingstmontag, wo trotz Feiertag ab 7h Früh so über meine ansonsten ruhige Wohngegend gedröhnt wird, dass am Boden mehr als 70 Dezibel messbar sind.
Dazu erwarte ich mir eine Erklärung, warum man seitens der Austro Control meint, dicht besiedelte Gebiete wie Liesing derart rücksichtslos dem Lärmterror aus der Luft aussetzen zu müssen, wo es doch eine ganze Reihe von Luftverkehrsregeln gibt, welche die Vermeidung einer unnötig hohen Anzahl an Betroffenen nahe legen:
§3 Abs. 3HYPERLINK "http://www.fluglaerm.at/liesing/Dokumente/LVR.txt" \n LVR: Es wurde jedoch normiert, das durch den Betrieb keine größeren Behinderungen oder Belästigungen insb. kein größerer Lärm verursacht werden dürfe als es der ordnungsgemäße Betrieb von Luftfahrzeugen oder Luftfahrgeräten unvermeidbar mit sich bringe.
§7 LVR: Bei Flügen über dichtbesiedeltem Gebiet ist eine Flughöhe einzuhalten, durch die u.a. unnötige Lärmbelästigungen vermieden werden.
§19 Abs. 1 LVR: Beim Anfliegen, Überfliegen oder Abfliegen von Flugplätzen sind die von der Austro Control GmbH mit Rücksicht auf die Sicherheit der Luftfahrt und zur Verminderung von Lärmbelästigungen gegebenenfalls aufgetragenen Verfahren einzuhalten.
§19 Abs. 5 LVR: Unbeschadet des Abs. 1 kann die Austro Control GmbH auf bestimmten Flugplätzen unter Bedachtnahme auf die Sicherheit der Luftfahrt und zur Vermeidung von Lärmbelästigungen besondere An- und Abflugverfahren auftragen...
Mit freundlichen Grüßen,