Und wieder wird über das dicht besiedelte Liesing gestartet und gelandet!
Rücksichtnahme auf dicht besiedelte Gebiete im Interesse der Allgemeinheit scheinen bei Austro Control und BMVIT nicht mehr in zu sein. Anders ist es nicht zu erklären, dass entgegen entsprechende Bestimmungen in den Luftverkehrsregeln seit 2004 unnötigerweise über das Wohngebiet von 100.000 Menschen in Liesing und Umgebung gestartet und seit 2006 auch im Tiefflug gelandet wird:
§19 Abs. 1 LVR: Beim Anfliegen, Überfliegen oder Abfliegen von Flugplätzen sind die von der Austro Control GmbH mit Rücksicht auf die Sicherheit der Luftfahrt und zur Verminderung von Lärmbelästigungen gegebenenfalls aufgetragenen Verfahren einzuhalten.
Auch die Einhaltung der Luftverkehrsregeln, nach denen das Flugbeschränkungsgebiet Wien sinnvollerweise nur in Pistenrichtung durchflogen werden darf, wird nicht ernst genommen:
Anlage 6 zu den Luftverkehrsregeln: Der Durchflug durch das Flugbeschränkungsgebiet Wien ist nur zulässig (c) mit Luftfahrzeugen, die den Flughafen Wien-Schwechat nach Instrumentenflugregeln in Richtung Osten oder Süden anfliegen. (http://www.austrocontrol.at/Images/216_tcm586-72293.pdf)
Denn tatsächlich wird auch über Liesing gelandet, obwohl Liesing nicht in Pistenverlängerung ist, was auch dazu führt, dass in das Flugbeschränkungsgebiet Richtung Norden eingeflogen wird.
Ob nur diese Landungen oder vielleicht sogar alle Überflüge über Liesing im Grunde illegal sind oder oder nicht, müssen die Juristen entscheiden. Woran aber kein Zweifel bestehen dürfte, ist, dass die derzeitige Auslegung der Gesetze durch Austro Control und BMVIT dazu führt, dass der Flugverkehr unnötig viele Menschen in Ihrer Gesundheit gefährdet!
Mit freundlichen Grüßen