Sehr geehrte
Damen und Herren!
Danke für die Beantwortung
meiner Frage. Es ist also für Sie in Ordnung dass schwere Fluggeräte (bitte um
Typenbezeichnung) in 4900 ft MSL (da Wien Mauer auf 198 m Seehöhe liegt betrug
der Abstand also weniger als 1200Meter!) dicht besiedeltes Stadtgebiet
überfliegen. Da es sich auch nicht um Einzelfälle handelt zeigt alleine dieses
Beispiel wie unzumutbar die Aufrechterhaltung dieser Flugroute ist.
Ich beschwere mich über den Fluglärm in Liesing und ersuche um die unverzügliche Einhaltung der Luftverkehrsregeln, welche die Vermeidung von unnötigem Fluglärm - insbesondere über dicht besiedelten Gebieten wie Liesing - vorschreiben!
Weiters fordere ich auch die vollständige Rücknahme der seit 2004 über Liesing gelegten Flugrouten, die entgegen allen Versprechungen zu einer massiven Beeinträchtigung der Lebensqualität und Gesundheit von 100.000 Betroffenen führen und zu denen es genug Alternativen mit um Größenordnungen weniger Betroffenen gibt!
Silvia Wohlmuth
Zur Erinnerung Ihre
Antwort:
Sehr geehrte Frau Wohlmuth!
Das Team
des Infotelefons Umwelt & Luftfahrt bestätigt den Erhalt Ihres Schreibens
und bedauert, dass Sie sich durch Flugverkehr gestört fühlen.
Grundsätzlich kann zu den von Ihnen beanstandeten Flugbewegungen festgehalten werden, dass es sich aufgrund des vorherrschenden Süd/Südostwindes um Landungen (von zwei großen, schweren Fluggeräten) auf Piste 11 in ca. 4600 ft MSL handelt. Beide Flugbewegungen wurden in Ihrem Bereich von der sogenannten Transition auf das ILS (Instrumentenlandesystem) der Piste 11 zum Endanflug geleitet. Das Einfädeln von Flugzeugen in den Leitstrahl geschieht beidseitig auf einer Strecke von ca. 40 km. Bei Landeaflügen auf Piste 11 müssen alle Strahlflugzeuge spätestens 6 nm vor Pistenschwelle am Leitstrahl sein, Propellerflugzeuge spätestens 3 nm. Daher kann es durchaus vorkommen, dass Flugzeuge in Ihrem Bereich eingefädelt werden. Die Landungen wurden somit völlig regelkonform durchgeführt.
Darüber hinaus können wir mitteilen, dass jeder
Flug – Start und
Landung – vom
Flughafen Wien/Umweltcontrolling im Rahmen des täglichen Monitorings (unabhängig
von Beschwerden) auf seine Vertragskonformität überprüft wird und etwaige
Abweichungen an die österreichische Flugsicherung (ACG) zur Evaluierung
weitergeleitet werden.
Abschließend möchten wir noch darauf hinweisen, dass seit 5. Mai 2009 die Bereitstellung von Überflugsdaten durch das Online Portal HYPERLINK "http://www.flugspuren.at"www.flugspuren.at gewährleistet wird. Sie erhalten hier sämtliche Informationen über die Flughöhe, die Antriebsart des Flugzeuges und den Verlauf von Starts und Landungen (Informationen lt. Umweltinformationsgesetz). Zusätzlich können Sie auch die Anzahl der Flugbewegungen und die Verwendung der Pisten nachvollziehen.
Mit freundlichen Grüßen