Unter Missachtung des volkswirtschaftlichen Hausverstands wird auch heute wieder ohne technische, verkehrsmäßige und wettermäßige Notwendigkeit über den dicht besiedelten 23. Bezirk gelandet und gestartet.
Daher stellt sich schon die Frage, wie die Austro Control den §3 Abs. 3 der Luftverkehrsregeln interpretiert, wo zu lesen ist: Es wurde jedoch normiert, das durch den Betrieb keine größeren Behinderungen oder Belästigungen insb. kein größerer Lärm verursacht werden dürfe als es der ordnungsgemäße Betrieb von Luftfahrzeugen oder Luftfahrgeräten unvermeidbar mit sich bringe..
Versteht man bei der Austro Control unter "keine größere Behinderungen" nur, dass der Flugverkehr möglichst ungehindert und kostenschonend für die Airlines abzuwickeln ist?
Oder will man einfach nicht wahrhaben, dass die Größe der Belästigung auch etwas mit der Größenordnung der Bevölkerungsdichte der überflogenen Gebiete zu tun hat?
Oder gibt es den
Auftrag der Politik, die Interessen der Bevölkerung zu Gunsten der Interessen
der Flugkonzerne zu ignorieren, um in Wien noch mehr Flugverkehr (und damit
Fluglärm) zu generieren?
Mit freundlichen
Grüßen