Montag, 13. Juni 2011 22:12
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Subject: Beschwerde über den Fluglärm im 23. Bezirk - Auskunftsersuchen laut UIG zu AUA-Tiefflug OS331, Forderung nach Einstellung der Windstille-Abflugroute über Liesing

Sensitivity: Personal

Categories: Private
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Sehr geehrte Damen und Herren von der ACG,

Ich beschwere mich über den AUA-Flug OS331 heute, Sonntag um 20:37, dessen Lärmpegel nicht zuletzt auf Grund der Flughöhe von nur rund 1,5 km Höhe über den Maurer Berg eine absolute Zumutung darstellt. Dazu ersuche ich um Aufklärung im Sinne des UIG ob es sich hier um ein technisches Problem oder menschliches Versagen gehandelt hat oder welche andere Ursache dafür verantwortlich war.



Unabhängig davon fordere ich Sie auf, alles in Ihrer Macht stehenden zu unternehmen, die Windstille-Abflugroute über Liesing so bald als möglich einzustellen, von der ich mir nicht vorstellen kann, dass diese dem Sinn der §7 der Luftverkehrsregeln entspricht. ("Bei Flügen über dichtbesiedeltem Gebiet ist eine Flughöhe einzuhalten, durch die u.a. unnötige Lärmbelästigungen vermieden werden.")

Auch wenn Beamten bekanntlich ein ungewöhnlich hohes Maß an juristischer Interpretationsfreiheit zugestanden wird, so gibt es m. E. doch zumindest so etwas wie eine moralische Verpflichtung, Gesetze nicht nur dem Buchstaben sondern auch dem Sinn nach umzusetzen und hier nicht einseitig die Interessen der Airlines oder bestimmter Personen über die der Gesamtbevölkerung zu stellen.

Dazu ist auch anzumerken, dass alle angeblichen Behauptungen von Experten, durch die in einer Art "Floriani"-Mediation beschlossenen Flugroutenverlegung auf das dicht besiedelte Liesing, werde es zu keiner zusätzlichen Lärmbelastung dicht besiedelter Wohngebiete kommen, täglich vielfach widerlegt werden. Vielmehr wird ein Dauerschallpegel erreicht, der im dringenden Verdacht steht, stark gesundheitsschädlich zu sein - insbesondere wenn man bedenkt, dass der Fluglärm in Liesing auf die Tagesrandzonen konzentriert ist und die verwendete Art der Lärmmessung/Lärmberechnung die tatsächliche Störwirkung nur unzureichend erfasst.

Neben der Betroffenheit jedes Einzelnen ist dabei auch zu berücksichtigen, dass die Gesundheitskosten umso höher sind, je mehr Menschen betroffen sind. Daher sollten stattdessen Alternativen zum Einsatz kommen, die möglichst über unbesiedeltes Gebiet verlaufen. Dass hätte auch den Vorteil, dass die vollständige Entschädigung von relativ wenig Betroffenen auch leichter finanzierbar ist.

Mit freundlichen Grüßen