Montag, 06. Februar 2012 21:12
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Subject: Beschwerde über den Fluglärm im 23. Bezirk - 342 Knoten statt 250?! - Auskunftsersuchen laut UIG

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Sehr geehrte Damen und Herren von der Austro Control!

Auch heute wurde Liesing von früh bis spät ohne erkennbare Notwendigkeit von startenden Flugzeugen überflogen. Ein besonders lautes Flugzeug ist dabei um 15:43 nicht nur durch den Lärmpegel von beinahe 75 Dezibel aufgefallen sondern auch durch seine niedrige Flughöhe, die mit einer deutlichen Überschreitung der in den Unterlagen der Austro Control zu findenden Sollgeschwindigkeit in Zusammenhang stehen dürfte.

Denn selbst wenn sich bei den 342 Knoten laut FlightRadar24 um die Geschwindigkeit über den Boden handelt, scheint die Differenz zur Sollgeschwindigkeit von 250 Knoten angezeigte Luftgeschwindigkeit nicht annähernd durch die Flughöhe und den damit verbundenen niedrigeren Luftdruck erklärbar. Insbesondere bei entsprechendem Gegenwind, der den Höheneffekt zumindest weitgehend kompensiert.

Vor dem Hintergrund offensichtlich widersprüchlicher Meinungen aus dem Infrastrukturministerium bzw. dessen Gutachter für die ex-Post-UVP, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung jetzt auch dem Lärmschutz dienen soll oder nicht, ersuche ich entsprechend dem UIG um Auskunft, um einmal die technischen Fragen exemplarisch zu klären:

1. Wie schnell ist das Flugzeug tatsächlich über den 23. Bezirk geflogen ist (Höhe und Geschwindigkeit über dem Boden laut FANOMOS in Siebenhirten und an der westlichen Grenze des 23. Bezirks)?

2. Gibt es eine technisch begründete Notwendigkeit, mit einem A-320 so schnell fliegen zu müssen ("Erreichen der Clean Configuration" o.ä.)?

3. Ist die vermutete Geschwindigkeitsüberschreitung mit Freigabe der Austro Control erfolgt oder ist dafür der Pilot verantwortlich?

Zur Illustration: Überflug um 15:43 mit 342 Knoten in 9050 Fuß Höhe am Ende des 23. Bezirks



Dröhnender Überflug um 15:43



Starker Nordwestwind:



Sollte mir die Auskunft verweigert werden, ersuche ich um unverzügliche Ausstellung eines entsprechenden Bescheids laut UIG.

Mit freundlichen Grüßen