Samstag, 28. April 2012 08:31
To: liesing@fluglaerm.at
Subject: Beschwerde über den Fluglärm im 23. Bezirk

Sehr geehrte Damen und Herren!

Es wird immer behauptet, es gäbe eine Regelung nach 21:00 Liesing nicht mehr zu überfliegen. 
Ob es sich nun um ein Flugnachtverbot wie GR Valentin dies nannte, um eine Nachtflugverbot wie dies in den Medien zumeist genannt wird oder um ein Nachtflugregelung wie die ACG und Andere es nennen handelt ist mir an sich egal. Im Wesentlichen geht es darum, dass 21:00 zumeist überzogen wird und die Stunde davor den Tageshöhepunkt darstellt.


Ich wohne in Siebenhirten, normal haben wir um diese Zeit 45 - 50 dB(A), wenn dann um 21:08 der Tageslauteste mit 71dB(A) den Zapfenstreich bläst fordere ich die Ausgabe von Gehörschutz - denn dieser wäre am Arbeitsplatz bei der Belastung vorzuschreiben. Alternativ wären die neuesten Studien zur Gesundheitswirkung von Lärm heranzuziehen und eine Neuregelung zu treffen. Dies speziell dann, wenn überall, selbst im Gesundheitssystem eingespart wird. Ansonsten wäre anzunehmen, dass es den Entscheidern durchaus recht ist, dass unbehandelte Gesundheitswirkungen von Lärm zur Reduktion der Lebenserwartung führt.


Mit freundlichen Grüßen