Sehr geehrte Damen und Herren!
Es wird immer behauptet, es gäbe eine Regelung nach
21:00 Liesing nicht mehr zu überfliegen.
Ob es sich nun um ein Flugnachtverbot wie GR Valentin dies nannte, um
eine Nachtflugverbot wie dies in den Medien zumeist genannt wird oder um
ein Nachtflugregelung wie die ACG und Andere es nennen handelt ist mir an sich
egal. Im Wesentlichen geht es darum, dass 21:00 zumeist überzogen wird
und die Stunde davor den Tageshöhepunkt darstellt.
Ich wohne in
Siebenhirten, normal haben wir um diese Zeit 45 - 50 dB(A), wenn dann um
21:08 der Tageslauteste mit 71dB(A) den Zapfenstreich bläst fordere ich die
Ausgabe von Gehörschutz - denn dieser wäre am Arbeitsplatz bei der
Belastung vorzuschreiben. Alternativ wären die neuesten Studien zur
Gesundheitswirkung von Lärm heranzuziehen und eine Neuregelung zu treffen. Dies
speziell dann, wenn überall, selbst im Gesundheitssystem eingespart wird.
Ansonsten wäre anzunehmen, dass es den Entscheidern durchaus recht ist,
dass unbehandelte Gesundheitswirkungen von Lärm zur Reduktion der
Lebenserwartung führt.
Mit freundlichen
Grüßen