Gesendet:                       Samstag, 15. Juni 2013 09:53

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Betreff:                           Beschwerde über den Fluglärm im 23. Bezirk - 80 Dezibel um 6:30 und nur neue Placebos statt echten Verbesserungen?

 

Vertraulichkeit:             Persönlich

 

Kategorien:                    Private

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Dröhnende Überflüge die mit bis zu 80(!) Dezibel um 6:30(!) über dicht besiedeltes Gebiet geschickt werden, zerstören ein erholsames Wochenende bereits im Ansatz:

 

Trotzdem wird uns die dafür verantwortlich Nachtflugregelung der Flughafen-Mediation (Abflüge auf der dunkelblauen Bumerang Nachtflugroute, wo Flugzeuge nach einen kurzen Ausflug Richtung Süden erst recht wieder über dicht besiedeltes Gebiet fliegen) einerseits als lärmmindernde Maßnahme und andererseits als Rechtfertigung verkauft. Auf die Frage, ob denn der Mediationsvertrag die Luftverkehrsregeln außer Kraft setzt, gibt es von den Experten des Infrastrukturministeriums, die laut Kabinettschefin gerne Fragen beantworten, auch nach Monaten noch keine Antwort.

 

Dafür versucht man sich bereits am nächsten Wahlkampschmäh, der angeblich eine Verbesserung der unzumutbaren Fluglärmsituation in Liesing bringen soll – der Rechtskurve von der Piste 29. Statt also bei Windstille Richtung Nordwesten einfach auf der Piste Richtung Nordwesten zu starten, schafft man eine neue Abflugroute, deren Verwendung aber so vielen Einschränkungen unterworfen ist, dass davon keine merkbare Entlastung dicht besiedelten Gebiets zu erwarten ist – Zitat aus der Presseaussendung der Austro Control:

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130606_OTS0106/austro-control-zwischenbericht-im-dialogforum-zur-abflugroute-flughafen-wien-nord-kurve

Zu den Voraussetzungen zählt zunächst, dass die Flugzeuge bordseitig über entsprechende technische Ausrüstung für ein solches satellitengestütztes Navigationsverfahren verfügen müssen, die Crews entsprechend eigens geschult sind, und es bedarf einer Sondergenehmigung durch die Behörde. Darüber hinaus würden für das Abflugverfahren auf dieser Route weitere Vorgaben gelten. Diese betreffen Leistungskriterien, die etwa auf Steigwinkel, Neigungswinkel, die benötigte Startstrecke sowie die Geschwindigkeit des Flugzeugs abstellen. Ebenso sind Faktoren wie Beladung, Wetterbedingungen und Pistenzustand in Betracht zu ziehen.

Dazu ist anzumerken, dass selbst klare Regelungen, wie die mindestens 40%ige Reduktion auf der überfallsartig nach Liesing verlegten Abflugroute auch bisher nicht eingehalten wurden, sondern Jahr für Jahr grob überschritten wurden (2010 sogar um 46,5%).

Mit freundlichen Grüßen