Juristische Einschätzung
Starts auf der Abflugroute Liesing im Widerspruch zu Minimierungsgebot im Luftfahrtgesetz:
§ 120a. (1)
Die Austro Control GmbH hat die zur sicheren, geordneten und flüssigen
Abwicklung des Flugverkehrs erforderlichen An- und Abflugverfahren und
Verfahren für den Streckenflug festzulegen. Es
ist dabei auf die Abwehr von den der Allgemeinheit aus dem Luftverkehr
drohenden Gefahren, wie insbesondere auf eine möglichst geringe
Immissionsbelastung, Bedacht zu nehmen.
(2)
Die Austro Control GmbH und die gemäß § 120 Abs. 2 betrauten
Flugsicherungsorganisationen können im Rahmen der Wahrnehmung der ihnen
übertragenen Flugsicherungsaufgaben die zur sicheren, geordneten und
flüssigen Abwicklung des Flugverkehrs erforderlichen allgemeinen
Anordnungen treffen. Es ist dabei auf
die Abwehr von den der Allgemeinheit aus dem Luftverkehr drohenden
Gefahren, wie insbesondere auf eine möglichst geringe
Immissionsbelastung, Bedacht zu nehmen.
(3) Die Regelungen gemäß Abs. 1 und 2 sind in luftfahrtüblicher Weise kundzumachen.
Eine möglichst geringe Immissionsbelastung kann nur
dadurch erreicht werden, in dem die Flugrouten so gelegt werden, dass
der dort freigesetzte Fluglärm möglichst wenig Menschen
betrifft. Flugrouten die - so wie die Windstille-Abflugroute Liesing - ohne Notwendigkeit über dichtest besiedeltes Gebiet verlaufen,erscheinen
daher gesetzeswidrig und wären sofort einzustellen.
Zuständig dafür sind Austro Control und Verkehrsministerium.
Anmerkung: zum Zeitpunkt der Verlegung der Abflugroute nach Liesing gab
es die entsprechende Bestimmung im Luftfahrtgesetz noch nicht,
dafür gab es - bis November 2014 - entsprechende Paragraphen in
den Luftverkehrsregeln.
Landungen quer über
Liesing entgegen der vorgeschriebenen Richtung
Die meisten wenn nicht alle
Landeanflüge über Liesing durchfliegen anschließend
das Flugbeschränkungsgebiet Wien Richtung Norden
und dürften damit offensichtlich
den Flugbeschränkungen im
Flugbeschränkungsgebiet Wien widersprechen. Diese
finden sich als Anlage B in den aktuellen Luftverkehrsregeln. Dort heißt es
wörtlich unter 2. (1) Der
Durchflug durch das Flugbeschränkungsgebiet Wien ist nur zulässig (c) mit Luftfahrzeugen,
die den Flughafen Wien-Schwechat nach Instrumentenflugregeln
in Richtung Osten oder Süden anfliegen.
Damit dürften diese Landungen nicht nur dem Minimierungsgebot im
Luftfahrtgesetz widersprechen sondern auch die Luftverkehrsregeln
für
das Flugbeschränkungsgebiet Wien verletzen.
Anfragebeantwortung
Anfragen
an die Austro Control als zuständige Behörde im Sinne
des Umweltinformationsgesetzes (UIG) sind von dieser laut der im UIG
festgeschriebene Mitteilungspflicht in der gewünschten Form, vorzugsweise auf elektronischen Weg (Abs. 4) und ohne unnötigen Aufschub (Abs. 6) zu
beantworten. Da die Austro Control Zugriff auf die FANOMOS Daten hat,
gibt es keinen Grund sich mit Verweisen an die Beschwerdehotline
abspeisen zu lassen, ist doch letztere ein Konstrukt des Flughafens und
verweigert die Auskunft
nach Belieben oder koppelt diese an einen Besuch des Flughafen(psychologen?). Werden Anfragen von der Austro Control nicht beantwortet, so ist
darüber ein Bescheid auszustellen.
Teilvertrag und Beschlüsse des Dialogforums
Im so genannten Teilvertrag
der Flughafen-Mediation
beschlossene Regelungen ersetzen nicht die Einhaltung der Gesetze.
Vielmehr handelt es sich um ein gekonntes Ablenkungsmanöver,
da es sich um rein private Verträge handelt. Störende
Lärmereignisse mit der Einhaltung von für die Behörde
Austro Control nicht bindender Vereinbarungen zu verkaufen, zeigt nur,
dass sowohl die FWAG als auch das Verkehrsministerium der Meinung
sein dürften, dass man Fluglärmbetroffene ziemlich
unbeschränkt für dumm verkaufen kann.
Im Übrigen sind diese Verträge so gehalten, dass nicht nur
bestimmte Flugrouten und Zeitfenster festgelegt wurden, die eine
massive Verschlechterung für Bevölkerung gebracht haben, es
gibt immer auch entsprechende Ausnahmen (Wetter,
Verkehrsaufkommen, Sicherheit...). Sollte der seltene Fall eintreten,
dass es für besonders krasse Fälle doch keine Ausnahme gibt,
kann die Austro Control z.B. eine der 10 pro Tag zugelassenen
Ausnahmen für das frühzeitige Verlassen von Korridoren
für sich in Anspruch nehmen (Teilvertrag, Seite 14). Sich als
Betroffener auf den Teilvertrag zu berufen, ist so wie ein Kartenspiel
zu spielen, bei dem der Gegner ausschließlich über Joker
verfügt.