Juristische Einschätzung

Starts auf der Abflugroute Liesing im Widerspruch zu Minimierungsgebot im Luftfahrtgesetz: 

§ 120a. (1) Die Austro Control GmbH hat die zur sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Flugverkehrs erforderlichen An- und Abflugverfahren und Verfahren für den Streckenflug festzulegen. Es ist dabei auf die Abwehr von den der Allgemeinheit aus dem Luftverkehr drohenden Gefahren, wie insbesondere auf eine möglichst geringe Immissionsbelastung, Bedacht zu nehmen.

(2) Die Austro Control GmbH und die gemäß § 120 Abs. 2 betrauten Flugsicherungsorganisationen können im Rahmen der Wahrnehmung der ihnen übertragenen Flugsicherungsaufgaben die zur sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Flugverkehrs erforderlichen allgemeinen Anordnungen treffen. Es ist dabei auf die Abwehr von den der Allgemeinheit aus dem Luftverkehr drohenden Gefahren, wie insbesondere auf eine möglichst geringe Immissionsbelastung, Bedacht zu nehmen.

(3) Die Regelungen gemäß Abs. 1 und 2 sind in luftfahrtüblicher Weise kundzumachen.


Eine möglichst geringe Immissionsbelastung kann nur dadurch erreicht werden, in dem die Flugrouten so gelegt werden, dass der dort freigesetzte Fluglärm  möglichst wenig Menschen betrifft. Flugrouten die - so wie die Windstille-Abflugroute Liesing - ohne Notwendigkeit über dichtest besiedeltes Gebiet verlaufen,erscheinen daher gesetzeswidrig und wären sofort einzustellen. Zuständig dafür sind Austro Control und Verkehrsministerium. Anmerkung: zum Zeitpunkt der Verlegung der Abflugroute nach Liesing gab es die entsprechende Bestimmung im Luftfahrtgesetz noch nicht, dafür gab es - bis November 2014 - entsprechende Paragraphen in den Luftverkehrsregeln.

Landungen quer über Liesing entgegen der vorgeschriebenen Richtung

Die meisten wenn nicht alle Landeanflüge über Liesing durchfliegen anschließend das Flugbeschränkungsgebiet Wien Richtung Norden und dürften damit offensichtlich den Flugbeschränkungen im Flugbeschränkungsgebiet Wien widersprechen. Diese finden sich als Anlage B in den aktuellen Luftverkehrsregeln.  Dort heißt es wörtlich unter 2. (1)  Der Durchflug durch das Flugbeschränkungsgebiet Wien ist nur zulässig (c) mit Luftfahrzeugen, die den Flughafen Wien-Schwechat nach Instrumentenflugregeln in Richtung Osten oder Süden anfliegen. 

Damit dürften diese Landungen nicht nur dem Minimierungsgebot im Luftfahrtgesetz widersprechen sondern auch die Luftverkehrsregeln für das Flugbeschränkungsgebiet Wien verletzen.


Anfragebeantwortung
Anfragen an die Austro Control als zuständige Behörde im Sinne des Umweltinformationsgesetzes (UIG) sind von dieser laut der im UIG festgeschriebene Mitteilungspflicht in der gewünschten Form, vorzugsweise auf elektronischen Weg (Abs. 4) und
ohne unnötigen Aufschub (Abs. 6) zu beantworten. Da die Austro Control Zugriff auf die FANOMOS Daten hat, gibt es keinen Grund sich mit Verweisen an die Beschwerdehotline abspeisen zu lassen, ist doch letztere ein Konstrukt des Flughafens und verweigert die Auskunft nach Belieben oder koppelt diese an einen Besuch des Flughafen(psychologen?). Werden Anfragen von der Austro Control nicht beantwortet, so ist darüber ein Bescheid auszustellen.

Teilvertrag und Beschlüsse des Dialogforums
Im so genannten Teilvertrag der Flughafen-Mediation beschlossene Regelungen ersetzen nicht die Einhaltung der Gesetze. Vielmehr handelt es sich um ein gekonntes Ablenkungsmanöver, da es sich um rein private Verträge handelt. Störende Lärmereignisse mit der Einhaltung von für die Behörde Austro Control nicht bindender Vereinbarungen zu verkaufen, zeigt nur, dass sowohl die FWAG als auch das Verkehrsministerium der Meinung sein dürften, dass man Fluglärmbetroffene ziemlich unbeschränkt für dumm verkaufen kann.

Im Übrigen sind diese Verträge so gehalten, dass nicht nur bestimmte Flugrouten und Zeitfenster festgelegt wurden, die eine massive Verschlechterung für Bevölkerung gebracht haben, es gibt immer auch entsprechende Ausnahmen (Wetter, Verkehrsaufkommen, Sicherheit...). Sollte der seltene Fall eintreten, dass es für besonders krasse Fälle doch keine Ausnahme gibt, kann die Austro Control z.B. eine der 10 pro Tag zugelassenen Ausnahmen für das frühzeitige Verlassen von Korridoren für sich in Anspruch nehmen (Teilvertrag, Seite 14). Sich als Betroffener auf den Teilvertrag zu berufen, ist so wie ein Kartenspiel zu spielen, bei dem der Gegner ausschließlich über Joker verfügt.