Sent: Dienstag, 19. Juni 2012 07:56
To: Sachbearbeier im Infrastrukturministerium
Cc: fbm@bmvit.gv.at; maria.kubitschek@bmvit.gv.at; herbert.zulinski@bmvit.gv.at; werner.faymann@spoe.at; buergermeister@magwien.gv.at; kontakt@ullisima.at; alois.stoeger@bmg.gv.at; buero.berlakovich@lebensministerium.at; obu@lebensministerium.at; erich.valentin@spoe.at; manfred.wurm@wien.gv.at; gabriele.tamandl@wien.oevp.at; manfred.juraczka@wien.oevp.at; roman.stiftner@oevp-wien.at; Ernst.Paleta@wien.oevp.at; gabriele.jell-wiesinger@fpoe-wien.at; roman.schmid@fpoe-wien.at; doris.bures@spoe.at; christian.deutsch@spoe.at; ruediger.maresch@gruene.at; georg.irsa@gruene.at; marianne.bernold@gruene.at; maria.vassilakou@gruene.at; gabriela.moser@gruene.at; eva.glawischnig-piesczek@gruene.at; toni.mahdalik@fpoe.at; josef.bucher@parlament.gv.at; sonja.wehsely@spw.at; info@austrocontrol.at; liesing@fluglaerm.at
Subject: Re: Ihre Beschwerde bzgl. Fluglärm am 10.6.2012 ab 21:30 über Wien-Liesing
Sensitivity: Personal

Sehr geehrter Herr DI !

Zuerst möchte ich mich für die unten angeführte konkrete Antwort auf meine Beschwerde bedanken, ist es doch keine Selbstverständlichkeit, dass Fluglärmbetroffene vom Infrastrukturministerium entsprechende Antworten erhalten.

Beim Lesen fällt leider auf, dass dieses auch an andere Fluglärmbetroffene verschickte Schreiben inhaltlich irreführend ist und es entsteht der Eindruck, dass meine Beschwerde nicht einmal vollständig überflogen wurde. So habe ich bereits mehrere Belege mitgeschickt, dass die Nichteinhaltung der Nachtflugregelung nicht mit einer Gewittertätigkeit im Bereich der Nachtflugroute zu erklären ist. Wie bereits auf den am 10.6. verschickten Bild zu sehen ist, befand sich das Gewitter viel mehr im Bereiche von Eisenstadt und dem Neusiedlersee, während die Nachtflugroute vom Flughafen nach Sollenau verläuft. Somit war für die Einhaltung der Nachtflugregelung kein Durchfliegen von Gewitterzellen notwendig.

Laut mündlichen Aussagen der bei der Austro Control für die Steuerung des Flugverkehr Verantwortlichen ging es vielmehr um die Auflösung eines Verkehrsstaus, wobei dort nicht auf Anhieb zu erfahren war, um wie viele Flugzeuge es sich dabei überhaupt gehandelt hat. Laut Flugspuren ging es um 45 Starts in 1,5h Stunden, eine Verkehrsmenge die mit den bestehenden Nachtflugregelungen durchaus bewältigbar erscheint. Trotzdem hat man bei der Austro Control beschlossen, die Nachtflugregelung ausser Kraft zu setzen und damit rund 200.000 Menschen bis etwa 22:45 wach gehalten.

Die Nichteinhaltung der Nachtflugregelung auf Grund des Verkehrsaufkommens ist im Teilvertrag nur für Propellerflugzeuge bis 22 Uhr vorgesehen. Daher ist festzustellen, dass der Mediationsvertrag alleine an diesem Abend rund 40 mal übertreten wurde und für Betroffene offensichtlich nur so lange gilt, solange es die Interessen des Flugverkehrs nicht merkbar behindert.

Warum es besonders sicher sein sollte, mitten in der Nacht in 2 km Höhe durch das Flugbeschränkungsgebiet Wien zu fliegen, ist aus Ihrer Antwort  für mich auch nicht zu erkennen. Oder muss man davon ausgehen, dass wenn Austro Control oder Piloten etwas machen, was im Gesetz so nicht vorgesehen ist, automatisch eine der Ausnahmen im Gesetz zur Anwendung zu bringen ist, da es sonst ja illegal wäre?

Abschließend erlaube ich mir festzuhalten, dass ich mir von dem aus Steuergeld finanzierten Infrastrukturministerium die Wahrnehmung der Interessen der Bevölkerung und klare Weisung an die Austro Control zur Sicherstellung der Nachtruhe der Bevölkerung erwarte. Dass am 10.6. die Flüssigkeit des Flugverkehrs entgegen allen Vereinbarungen über die Nachtruhe der Bevölkerung gestellt wurde, ist alleine schon auf Grund der mangelnden Produktivität unausgeschlafener Mitarbeiter auch wirtschaftlich unsinnig.

Mit freundlichen Grüßen, 



-----Original Message-----
Sent: Mittwoch, 13. Juni 2012 12:17
Subject: Ihr Schreiben vom 10.6.2012

Siehe Anlage zu GZ. BMVIT-72.221/0036-IV/L3/2012.
Ihr zuständiger Sachbearbeiter:  
 
Mit freundlichen Grüßen
bmvit, OZB, Abt. IV/L3

mitgeschickter Text:

An Hrn.
Per e-mail
Betrifft: Ihre Beschwerde bzgl. Fluglärm am 10.6.2012 ab 21:30 über Wien-Liesing
und Perchtoldsdorf
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie als Oberste Zivilluftfahrtbehörde
teilt mit, dass im besagten Zeitraum der Flugverkehr durch eine Reihe stark ausgeprägter Gewitterzellen
massiv behindert war. Dadurch war die Nutzung der veröffentlichten Strecken aus
Sicherheitsgründen nicht möglich.
Ein Durchfliegen von Gewitterzellen wird von der Flugsicherung
niemals aufgetragen. Die Benutzung der Abflugrouten KOVEL und LANUX, die sonst im Zeitraum
von 21:00 bis 7:00 nicht freigegeben werden, erfolgte demgemäß mediationskonform: Im Teilvertrag
des Mediationsverfahrens Kapitel VII, Pkt. 3 Ausnahmen, Abs. b ist festgehalten, dass Abweichungen
bei besonderen Wetterbedingungen – diese lagen im ggstdl. Fall vor – zulässig sind.
Weiters darf das Flugbeschränkungsgebiet von Wien (LO R 15) gemäß LVR 2010, Anhang E,
2.3.1 (1) d) bei Freigabe durch die Flugsicherung aus Gründen der Sicherheit der Luftfahrt im
Einzelfall durchflogen werden.
Für die Bundesministerin:
i.V. Dipl.-Ing.Dr.