Von: Fluglärmbetroffener
Gesendet: Montag, 23. November 2015 10:42
An: Vertreter des BMVIT
Cc: 'alois.stoeger@bmvit.gv.at'; 'herbert.kasser@bmvit.gv.at';
'ursula.zechner@bmvit.gv.at'; 'elisabeth.landrichter@bmvit.gv.at';
'werner.faymann@spoe.at'; 'buergermeister@magwien.gv.at';
'kontakt@ullisima.at'; 'sabine.oberhauser@bmg.gv.at'; 'service@lebensministerium.at';
'obu@lebensministerium.at'; 'erich.valentin@spoe.at'; 'gerald.bischof@spoe.at';
'gernot.bluemel@oevp.at'; 'Ernst.Paleta@wien.oevp.at';
'roman.schmid@fpoe-wien.at'; 'doris.bures@spoe.at';
'christian.deutsch@spoe.at'; 'ruediger.maresch@gruene.at';
'tarik.darwish@gruene.at'; 'maria.vassilakou@gruene.at';
'georg.willi@gruene.at'; 'eva.glawischnig-piesczek@gruene.at';
'toni.mahdalik@fpoe.at'; 'gerhard.deimek@fpoe.at'; 'info@teamstronach.at';
'matthias.strolz@parlament.gv.at'; 'michael.schiebel@neos.eu';
'anna.kreil@neos.eu'; 'vac@volksanwaltschaft.gv.at'; 'info@austrocontrol.at';
'liesing@fluglaerm.at'
Betreff: AW: Beschwerde über den Fluglärm im 23. Bezirk - Turbo-Props
mitten übers Stadtgebiet - Auskunftsersuchen laut UIG
Sehr geehrte Herr Vertreter des BMVIT,
Ihre Behauptung konkrete Anforderungen aus dem LFG, auf die
„Abwehr von Gefahren“ und eine „möglichst geringe Immissionsbelastung“ Bedacht
zu nehmen, werde durch Safety Assessments, regelkonforme Streckenführungen,
Audits, besondere Regelungen für den Nachtflug,
Bürgerbeteiligung und eine Vielzahl von weiteren Maßnahmen nachweislich entsprochen,
kann ich nicht annähernd nachvollziehen.
Vielmehr
ist alleine schon aus der Abflugroute Liesing klar erkennbar, dass die
entsprechenden Möglichkeiten das Fluglärmproblem und Absturzrisiko zu
minimieren ohne dabei den Flugverkehr merkbar einzuschränken, bei weitem nicht
ausgenutzt werden. Gleiches gilt für internationale Überflüge, die nach wie vor
ohne Notwendigkeit über dicht besiedeltes Gebiet geleitet werden. Last but not
least führt ein kilometerlanger Anflug über Wiener Stadtgebiet, dem auch noch
ein ähnlich langer Umweg auf einer Gegenanflugroute über z.T. sehr dicht
besiedeltes Gebiet vorausgeht, sicher nicht zur Minimierung der schädlichen
Immissionen.
2.
Weiters ersuche ich im Sinne des UIGs um
Auskunft, welche Maßnahmen die Austro Control seit 2013 getroffen hat, um
die damals neu in das Luftfahrtgesetz aufgenommenen Bestimmungen in § 120a
Abs.1 und Abs. 2, dass auf eine möglichst geringe Immissionsbelastung Bedacht
zu nehmen ist, umzusetzen. Dazu wüsste ich gerne, wie diese Regelungen kund
getan wurden und welche Konsequenzen die Nichteinhaltung dieser Regelungen hat?
3.
Abschließend wüsste ich gerne auch noch,
welche Schritte seitens des BMVIT in jenen Fällen unternommen werden, wo – so
wie im Fall der Abflugroute Liesing – die entsprechenden Maßnahmen zur
Minimierung der Immissionen noch immer nicht gesetzt sind?
Von: Vertreter des BMVIT
Gesendet: Montag, 01. Juni 2015 15:42
An: Fluglärmbetroffener
Betreff: AW: Beschwerde über den Fluglärm im 23. Bezirk - Turbo-Props
mitten übers Stadtgebiet - Auskunftsersuchen laut UIG
Sehr
geehrter Herr Fluglärmbetroffener!
In
Ergänzung zu den bereits übermittelten Informationen dürfen wir Ihnen Folgendes
mitteilen: Zunächst muss festgehalten werden, dass die von Ihnen angeführten Zahlenwerte
keine uns bekannte wissenschaftliche oder flugsicherungstechnische Validierung
aufweisen und daher nicht beurteilt werden können. In Ihren Ausführungen
reduzieren Sie die relevanten Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes zu den
Aufgaben von Austro Control GmbH ausschließlich auf einen Teil. §120a LFG
gibt - wie auch von Ihnen selbst angeführt - gleichwertig die Verpflichtung zur
sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Flugverkehrs vor. Mit der
Neuformulierung des §120a im Zuge der letzten Novelle des LFG erfolgte die
Klarstellung der schon bisher bestehenden Rechtslage. Planung und Festlegung
von Flugverfahren bilden eine komplexen Vorgang, in dem zahlreiche
Sicherheits-, Kapazitäts-, Gefahrenabwehr- und Effizienzsaspekte zu beachten sind.
Bei der Abwägung der möglichen Flugrouten-Varianten unter Immissionsaspekten
kann es je nach Gewichtung unterschiedlicher Immissionsarten – wie etwa
Fluglärm und Schadstoffausstoß – zu unterschiedlichen Beurteilungen des
Gefahrenpotentials kommen. Auch bei Betrachtung möglicher
Flugroutenvarianten unter Lärmschutzaspekten ist es in aller Regel nicht
möglich, eindeutige und allgemein befriedigende Bewertungsergebnisse auf
technischem Weg zu erzielen.
Es
ist daher immer eine Gesamtbetrachtung erforderlich, um den Flugverkehr im
Sinne des Gesetzes entsprechend abzuwickeln. Die
Flugrouten zum und vom Flughafen Wien-Schwechat wurden im Rahmen eines
Mediationsverfahrens, an dem neben den Anrainervertretern auch die Austro
Control GmbH teilgenommen hat, festgelegt. Der Mediationsprozess hat sich über
5 Jahre erstreckt, endete 2005 mit der Unterzeichnung des Mediationsvertrags
und findet seine Fortsetzung im Dialogforum, dessen Etablierung im Teilvertrag
festgeschrieben ist. Dadurch ist eine Dynamik des Prozesses
sichergestellt, sodass auch auf technische Neuerungen, die sich nach Abschluss
des Vertrags ergeben haben, eingegangen werden kann (Beispiel: Abflugroute
„Borealis“). Alle Streckenführungen inklusive der Nutzung bilden ein
Gesamtpaket. Würde man daran gehen, eine Flugstrecke – ohne Konsens – anderen
Betroffenen aufzuerlegen, käme es zu einem Ungleichgewicht. Jede Änderung kann
daher nur im Konsens mit allen betroffenen Gemeinden im Rahmen des Dialogforums
vereinbart werden.
Den
konkreten Anforderungen aus dem LFG, auf die „Abwehr von Gefahren“ und eine
„möglichst geringe Immissionsbelastung“ Bedacht zu nehmen, wird durch Safety
Assessments, regelkonforme Streckenführungen, Audits, besondere Regelungen für den Nachtflug, Bürgerbeteiligung und eine Vielzahl von weiteren Maßnahmen nachweislich entsprochen.
Die Vorgehensweise von Austro Control GmbH ist daher gesetzeskonform.
Mit
freundlichem Gruß
Vertreter des BMVIT
Abt. IV/L1 – Strategie und Internationales
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Gesendet: Donnerstag, 09. April 2015 12:22
An: Vertreter des BMVIT
Cc: Stoeger Alois; Kasser Herbert; Zechner Ursula; Landrichter
Elisabeth; werner.faymann@spoe.at; buergermeister@magwien.gv.at; kontakt@ullisima.at; sabine.oberhauser@bmg.gv.at; service@lebensministerium.at; obu@lebensministerium.at; erich.valentin@spoe.at; gerald.bischof@spoe.at; manfred.juraczka@wien.oevp.at; roman.stiftner@oevp-wien.at; Ernst.Paleta@wien.oevp.at; roman.schmid@fpoe-wien.at; doris.bures@spoe.at; christian.deutsch@spoe.at; ruediger.maresch@gruene.at; tarik.darwish@gruene.at; maria.vassilakou@gruene.at; georg.willi@gruene.at; eva.glawischnig-piesczek@gruene.at; toni.mahdalik@fpoe.at; gerhard.deimek@fpoe.at; info@teamstronach.at; matthias.strolz@parlament.gv.at; michael.schiebel@neos.eu; vac@volksanwaltschaft.gv.at; info@austrocontrol.at; liesing@fluglaerm.at; michael.pock@parlament.gv.at
Betreff: AW: Beschwerde über den Fluglärm im 23. Bezirk - Turbo-Props
mitten übers Stadtgebiet - Auskunftsersuchen laut UIG
Sehr geehrter Herr Vertreter des BMVIT,
vielen Dank für Ihre Stellungnahme. Diese scheint mir jedoch nicht
in Übereinstimmung mit dem Gesetzestext zu sein und wirft zudem eine Reihe von
Fragen auf, um deren Beantwortung ich im Sinne es UIG ersuche.
Zum Gesetzestext findet sich im RIS unter Allgemeine
Flugsicherungsanordnungen folgendes:
§ 120a. (1) Die Austro Control GmbH hat die zur sicheren,
geordneten und flüssigen Abwicklung des Flugverkehrs erforderlichen An- und
Abflugverfahren und Verfahren für den Streckenflug festzulegen. Es ist dabei
auf die Abwehr von den der Allgemeinheit aus dem Luftverkehr drohenden
Gefahren, wie insbesondere auf eine möglichst geringe Immissionsbelastung,
Bedacht zu nehmen.
(2) Die
Austro Control GmbH und die gemäß § 120 Abs. 2 betrauten
Flugsicherungsorganisationen können im Rahmen der Wahrnehmung der ihnen
übertragenen Flugsicherungsaufgaben die zur sicheren, geordneten und flüssigen
Abwicklung des Flugverkehrs erforderlichen allgemeinen Anordnungen treffen. Es
ist dabei auf die Abwehr von den der Allgemeinheit aus dem Luftverkehr
drohenden Gefahren, wie insbesondere auf eine möglichst geringe
Immissionsbelastung, Bedacht zu nehmen.
(3) Die
Regelungen gemäß Abs. 1 und 2 sind in luftfahrtüblicher Weise
kundzumachen.
Hier
wird also nicht die Minimierung der Emissionen
sondern stattdessen die Abwehr von den der Allgemeinheit aus dem Luftverkehr
drohenden Gefahren und eine möglichst geringe Immissionsbelastung gefordert.
Unter Immissionen wird laut Wikipedia "auf Menschen, Tiere
und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Erdatmosphäre sowie Kultur- und
sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche,
Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen"
verstanden.
Am Boden wahrnehmbare Immissionen eines Überflugs dieser Höhe
beschränken sich auf den Lärm, eine weitere drohende Gefahr ist das
Absturzrisiko. Für die Betrachtung der Schädlichkeit der Lärm-Immissionen
geht die Anzahl der Betroffenen 1:1 als Faktor ein. Das gilt auch für den
Streckenflug wenn dieser so wie im konkreten Fall in 7 km Höhe erfolgt und
daher am Boden immer noch eine Lärmimmission verursacht, die mit über 70 dB
Maximalpegel deutlich über dem üblichen Umgebungslärm liegt:
Selbstverständlich sind auch CO2 und Ultrafeinstaub(PM)-Emissionen
zu den schädlichen Immissionen zu zählen, selbst wenn bei der Flughöhe im
konkreten Fallbeispiel nicht nur bei CO2 sondern auch beim Ultrafeinstaub von
einer gleichmäßigen Verteilung auszugehen ist. Eine längere Flugstrecke führt
also in diesem Fall zu einer linearen Erhöhung dieser Immissionen.
Gesamtstrecke ohne Umfliegen Wiens in km |
1000 |
Strecke über Wien in km |
25 |
Umweg für das Umfliegen von Wien in km |
20 |
Breite des Lärmteppichs in km |
10 |
Bevölkerungsdichte für Wien in EW/km2 |
4300 |
Bevölkerungsdichte für das Umfliegen von Wien in EW/km2 |
100 |
Bevölkerungsdichte für restliche Flugstrecke in EW/km2 |
100 |
Daraus lassen sich 2 unterschiedliche Szenarien berechnen:
1.
Umfliegen von Wien: Gesamtstrecke 1020 km, 1.020.000
Fluglärm-Betroffene
2.
Überflug über Wien: Gesamtstrecke 1000 km, 2.050.000
Fluglärm-Betroffene
Aus der Gegenüberstellung wird deutlich, dass ein Umfliegen Wiens
beim Streckenflug in 7 km Höhe zu einer Erhöhung der Emissionen bzw. CO2 und
Ultrafeinstaub-Immissionen von nur 2% führt, während gleichzeitig die Anzahl
der von schädlichen Lärm-Immissionen Betroffenen um rund 50% Prozent reduziert
werden kann. Gewichtet man alle 3 Immissionen gleich stark, so steht einer
Erhöhung von 2 x 2% eine Reduktion von 50% gegenüber. Unterm Strich führt also
ein Umfliegen Wiens zu einer Reduktion der Betroffenen um rund 46%.
Aus diesen Relationen ist also eindeutig erkennbar, dass das
Umfliegen dicht besiedelten Gebiets zu einer nicht zu vernachlässigenden
Minimierung der schädlichen Gesamt-Immissionen führt. Dabei
ist der Schaden durch einen möglichen Absturz noch nicht berücksichtigt, der im
dicht besiedelten Stadtgebiet ebenfalls um den Faktor 40-100 höher anzunehmen
ist, als im dünn besiedelten Gebiet. Für Starts- und Landungen, wo die
Feinstaubemissionen auch als lokale Immissionen wirken, verschiebt sich die Abschätzung
für die in Bodennähe stattfindenden Überflüge noch weiter zu Gunsten des
Umfliegens von dicht besiedelten Gebiet.
Interessanter Weise sind 2% längere Flugstrecken auch nach
Einschätzung des Betriebsrats der Austro Control weder ökonomisch noch ökologisch
von Relevanz. (Presseaussendung http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150302_OTS0195/europaeischer-luftraum-aussagen-des-eu-berichterstatters-nicht-nachvollziehbar).
Zudem werden beim Landeanflug durch den Gegenanflug ähnliche
Umwege geflogen, die scheinbar weder für das BMVIT noch die Austro Control ein
Problem sind, obwohl diese ebenfalls zu höheren Emissionen führen. Auch beim
Straßenverkehr scheint man beim BMVIT kein Problem mit Umfahrungen zu haben,
die – um die lokalen Immissionen zu reduzieren – zu höheren Emissionen von CO2
und PM führen.
Nachdem
laut Gesetzestext bei der Festlegung An- und Abflugverfahren und der
Verfahren für den Streckenflug auf die Abwehr von den der Allgemeinheit aus dem
Luftverkehr drohenden Gefahren, wie insbesondere auf eine möglichst geringe
Immissionsbelastung, Bedacht zu nehmen ist, nochmals die Frage, ob im konkreten
Fall entsprechend gehandelt wurde und woran das erkennbar ist. Falls nicht,
warum nicht?
Weiters
ersuche ich im Sinne des UIGs um Auskunft, welche Maßnahmen die Austro Control
seit 2013 getroffen hat, um die damals neu in das Luftfahrtgesetz aufgenommenen
Bestimmungen in § 120a Abs.1 und Abs. 2, dass auf eine möglichst geringe
Immissionsbelastung Bedacht zu nehmen ist, umzusetzen. Dazu wüsste ich gerne,
wie diese Regelungen kund getan wurden und welche Konsequenzen die
Nichteinhaltung dieser Regelungen hat?
Abschließend
wüsste ich gerne auch noch, welche Schritte seitens des BMVIT in jenen Fällen
unternommen werden, wo – so wie im Fall der Abflugroute Liesing – die
entsprechenden Maßnahmen zur Minimierung der Immissionen noch immer nicht
gesetzt sind?
Zur Illustration eine Karte mit der Bevölkerungsdichte, der
Abflugroute Liesing (in schwarz) und Alternativen dazu:
Mit freundlichen Grüßen,
Fluglärmbetroffener
Von: Vertreter des BMVIT
Gesendet: Dienstag, 10. März 2015 16:28
An: Fluglärmbetroffener
Betreff: AW: Beschwerde über den Fluglärm im 23. Bezirk - Turbo-Props
mitten übers Stadtgebiet - Auskunftsersuchen laut UIG
Sehr geehrter Hr. Fluglärmbetroffener!
Wie aus den von Ihnen übermittelten Unterlagen hervorgeht,
befand sich das beanstandete Luftfahrzeug in einer Höhe von 21.976 FT.
Die obere Begrenzung des Fluglärmschutzgebietes Wien (LO R 15)
stellt Flugfläche 100 dar, also eine Höhe von 10.000 FT ü.A.
Somit liegt kein Einflug in das LO R 15 vor. In so großen
Flughöhen dürfen auch verbaute Gebiete überflogen werden, in Einklang mit §
120a LFG.
Das dort angeführte Minimierungsgebot bezieht sich nämlich auch
auf Umweltbelastungen wie gasförmige Emissionen (CO2) oder PM,
Umwege würden hier zu zusätzlichen Emissionen führen.
Mit freundlichen Grüßen
____________________________________________________
Vertreter des BMVIT
Abt. L1 – Strategie und Internationales
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Postanschrift: Postfach
201, A-1000 Wien
Büroanschrift: Radetzkystraße
2, A-1030 Wien
Von: Fluglärmbetroffener
Gesendet: Mittwoch, 25. Februar 2015 17:55
An: Stoeger Alois; Kasser Herbert; Zechner Ursula; Landrichter
Elisabeth; Papesch Wolfgang
Cc: werner.faymann@spoe.at; buergermeister@magwien.gv.at; kontakt@ullisima.at; sabine.oberhauser@bmg.gv.at; service@lebensministerium.at; obu@lebensministerium.at; erich.valentin@spoe.at; gerald.bischof@spoe.at; manfred.juraczka@wien.oevp.at; roman.stiftner@oevp-wien.at; Ernst.Paleta@wien.oevp.at; roman.schmid@fpoe-wien.at; doris.bures@spoe.at; christian.deutsch@spoe.at; ruediger.maresch@gruene.at; tarik.darwish@gruene.at; maria.vassilakou@gruene.at; georg.willi@gruene.at; eva.glawischnig-piesczek@gruene.at; toni.mahdalik@fpoe.at; gerhard.deimek@fpoe.at; info@teamstronach.at; matthias.strolz@parlament.gv.at; michael.schiebel@neos.eu; vac@volksanwaltschaft.gv.at; info@austrocontrol.at; liesing@fluglaerm.at
Betreff: Beschwerde über den Fluglärm im 23. Bezirk - Turbo-Props mitten
übers Stadtgebiet - Auskunftsersuchen laut UIG
Sehr
geehrte Damen und Herren!
Entsprechend
dem UIG wüsste ich gerne, warum dröhnende Turbo-Props ausgerechnet über Wiener
Stadtgebiet geleitet werden?
Gilt
das Luftfahrtgesetz, welches eine Minimierung der Betroffenen vorsieht, für die
Austro Control in der Praxis nicht, weil das Verkehrsministerium die
Aufsichtspflicht bestenfalls sporadisch wahrnimmt und selbst eine festgestellte
Nichteinhaltung ohne spürbare Konsequenzen bleibt?
Flugspur
von heute 17:41
Mit freundlichen Grüßen,
Fluglärmbetroffener