Von:Fluglärmbetroffener
Gesendet: Mittwoch, 06. Jänner 2016 19:24
An: Vertreter des BMVIT
Cc: alois.stoeger@bmvit.gv.at; herbert.kasser@bmvit.gv.at;
ursula.zechner@bmvit.gv.at; elisabeth.landrichter@bmvit.gv.at;
werner.faymann@spoe.at; buergermeister@magwien.gv.at; kontakt@ullisima.at;
sabine.oberhauser@bmg.gv.at; service@lebensministerium.at; obu@lebensministerium.at;
erich.valentin@spoe.at; gerald.bischof@spoe.at; gernot.bluemel@oevp.at;
Ernst.Paleta@wien.oevp.at; roman.schmid@fpoe-wien.at; doris.bures@spoe.at;
christian.deutsch@spoe.at; ruediger.maresch@gruene.at; tarik.darwish@gruene.at;
maria.vassilakou@gruene.at; georg.willi@gruene.at;
eva.glawischnig-piesczek@gruene.at; toni.mahdalik@fpoe.at;
gerhard.deimek@fpoe.at; info@teamstronach.at; matthias.strolz@parlament.gv.at;
michael.schiebel@neos.eu; anna.kreil@neos.eu; vac@volksanwaltschaft.gv.at;
info@austrocontrol.at; liesing@fluglaerm.at
Betreff: AW: Beschwerde über den Fluglärmterror im 23. Bezirk und
Anfrage laut UIG warum sich die Austro Control nicht an das Minimierungsgebot
im Luftfahrtgesetz hält
Sehr
geehrter Herr Vertreter des BMVIT!
Dass ich
mich zum wiederholten Mal über den Fluglärm in Wien-Liesing beschweren muss,
liegt nicht zuletzt an der Untätigkeit des BMVIT, das seine gesetzlich
verankerte Kontrollpflicht scheinbar nicht ausreichend wahrnimmt. Stattdessen
versuchen Sie und ihre Kollegen mit nicht annähernd nachvollziehbaren
Argumenten zu erklären, dass es in Ordnung ist, wenn ohne Notwendigkeit über
dicht besiedeltes Gebiet geflogen wird. Dazu möchte ich auf mein bisher
unbeantwortetes E-Mail vom 23.11. verweisen, wo ich bereits ausführlich
dargelegt habe, dass Ihr E-Mail vom 1.6. für mich weder logisch nachvollziehbar
noch mit dem Gesetzestext in Einklang zu bringen ist.
In Ihrer
unten stehenden Darstellungen beziehen Sie sich auf ein nicht näher definiertes
Bundes-LärmG und eine Bundes-LärmV? Zwecks Nachprüfbarkeit ersuche ich um
Zusendung der vollständigen Gesetze oder eines entsprechenden Links.
Unabhängig
von den zitierten Grenzwerten, die für die diskutierte Fragestellung vermutlich
ohnehin ohne jede juristische Relevanz sind, ist jedenfalls festzuhalten, dass
Fluglärm entsprechend den bisher umfangreichsten Studien zu diesem Thema (von
Prof. Greiser) spätestens ab einem Dauerschallpegel von 40 dBA unter Tags
gesundheitsschädlich ist. Ein Wert, der selbst nach Ihren Angaben, die
sich auf die unvollständigen Messungen des Flughafens beziehen dürften,
in Liesing eindeutig überschritten wird. Daher ist es wohl unstrittig, dass der
Fluglärm in Liesing bereits jetzt gesundheitsschädlich ist.
Weiters
ist festzuhalten, dass es zur Abflugroute Liesing Alternativen mit um
Größenordnungen weniger Betroffenen gibt: http://www.fluglaerm.at/liesing/Alternativen.html
Daher
verstößt die Abflugroute Liesing ganz klar gegen die der Austro Control durch
das Luftfahrtgesetz § 120a auferlegte Bedachtnahme auf eine Minimierung der
schädlichen Immissionen.
Dass das
möglicherweise auch auf andere Abflugrouten über niederösterreichisches Gebiet
zutrifft, kann ja wohl keine Rechtfertigung sein, stattdessen dort zu fliegen,
wo noch mehr Menschen von gesundheitsschädlichem Fluglärm betroffen sind. Oder
meinen Sie wirklich, dass ein möglicher Gesetzesbruch in Niederösterreich als
Rechtfertigung für einen Gesetzesbruch in Wien herhalten kann? Umgelegt auf
den Straßenverkehr würde die vom BMVIT dem Nationalrat in ähnlicher Form übermittelte
Ausrede bedeuten, dass jeder so schnell fahren darf wie er will, weil es genug
andere Autofahrer gibt, welche sich auch nicht an das Geschwindigkeitslimit
halten.
Auch die
Auflistung der nicht einmal halbherzigen Maßnahmen, die der Flughafen Wien zum
Lärmschutz unternimmt, kann keine Rechtfertigung dafür sein, ausgerechnet bei
Windstille Starts Richtung Nordwesten über dicht besiedeltes Stadtgebiet zu
schicken, wenn es Alternativen mit deutlich weniger Betroffenen gibt. Dazu
kommt, dass die Abflugroute Liesing auch auf den ersten 18 km weit mehr
Menschen beeinträchtigt als entsprechende Alternativen, die den Norden Wiens
umfliegen.
Abgesehen
davon erscheint es ziemlich lächerlich, die Deckelung der Überflüge zwischen
23:30 und 5:30 auf durchschnittlich 8 menschenverachtende Weckflüge pro
„Kernnacht“ als lärmbedingte Betriebsbeschränkung darzustellen.
Dass
Liesing auch vor und nach 21 Uhr von Fluglärm betroffen ist, müsste Ihnen auch
bereits bekannt sein. Hier von Nachtruhe zu sprechen, nur weil die Flugzeuge,
welche Liesinger Gebiet belärmen, zuerst auf der Bumerang-Nachtflugroute einmal
ein Stück Richtung Süden geflogen sind, halte ich für gezielte
Realitätsverweigerung. Dass
diese falsche Behauptung mit ungeeigneten Kennzahlen aus einer unzulänglichen
Lärmmessungen des Flughafens begründet wird, der nur eine einzige
Lärmmessstation im ganzen Bezirk betreibt, welche nur einen kleinen Teil des
Bezirks erfasst, zeigt exemplarisch, wie die Optimierung von
Halbwahrheiten im Interesse der Flugverkehrslobby letztlich immer wieder
zu Darstellungen führt, die nicht mehr mit der Realität in Einklang zu
bringen sind.
Woher Sie
die Ansicht nehmen, dass Flugzeuge deren Immissionen am Boden merkbar zum
gesundheitsschädlichen Fluglärm beitragen, nicht unter die Bedachtnahme auf
möglichst geringe Immissionen fallen sollten, nur weil Sie in einer bestimmten
Höhe fliegen, die über der Obergrenze des Flugbeschränkungsgebiet Wien liegt,
kann ich auch nicht nachvollziehen. Nachdem der Gesetzesgeber hier nicht nur
von Starts und Landungen sondern auch vom Streckenflug spricht, ist klar
ersichtlich, dass es hier keine Flughöhe gibt, für welche die Bedachtnahme auf
möglichst geringe Immissionen nicht mehr gilt.
Abschließend
muss ich festhalten, dass Sie – statt auf meine Fragen einzugehen - nur eine
Reihe von Ausreden aufgelistet haben, die alle miteinander nicht stichhaltig
sind. Generell erwecken Ihre letzten E-Mails zunehmend den Eindruck, dass
Sie hier Halbwahrheiten wiedergeben (müssen?!), die bereits so weit von der
Realität entfernt sind, dass diese einer konstruktiven Diskussion nicht mehr
zuträglich sind. Das mag für ein Unternehmen wie den Flughafen in Ordnung sein,
von einer Behörde, die vom Steuerzahler finanziert wird, würde ich mir
stattdessen zumindest eine objektive und sachliche Diskussionskultur auf
Augenhöhe erwarten, die sich an Gesetzestexten und Fakten orientiert!
Mit
freundlichen Grüßen,
Fluglärmbetroffener
Von:Vertreter des BMVIT
Gesendet: Mittwoch, 18. November 2015 14:54
An: Fluglärmbetroffener
Betreff: AW: Beschwerde über den Fluglärmterror im 23. Bezirk und
Anfrage laut UIG warum sich die Austro Control nicht an das Minimierungsgebot
im Luftfahrtgesetz hält
Sehr
geehrter Hr. Fluglärmbetroffener!
In
Ihrem Schreiben vom 11. Nov. 2015 beschweren Sie sich zum wiederholten Mal über
unzumutbaren Fluglärm in Wien-Liesing und behaupten, die Abflugroute über
Liesing stünde im Widerspruch zu gesetzlichen Regelungen, konkret dem §120a
LFG, den Sie in ihrem Schreiben später anführen.
Dazu
ist anzumerken, dass wir in diesem Zusammenhang die Frage der Festlegung von
Flugrouten von und zum Flughafen Wien im Rahmen einer Mediation und im Einklang
mit den einschlägigen Bestimmungen des LFG i.d.g.F. in unserer Antwort vom
1.6.2015 an Sie ausführlich dargelegt haben.
Weiters
sehen Sie einen Widerspruch zu EU-Richtlinien, führen aber nicht aus, welche
Sie meinen. Von Relevanz ist die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und
Bekämpfung von Umgebungslärm, die in Österreich durch das Bundes-LärmG und die
Bundes-LärmV umgesetzt wurde.
Die
Bundes-LärmV definiert in § 8 Schwellenwerte, und zwar ein Lden von
65 dB und ein Lnight von 55 dB für durch zivilen Flugverkehr
im Bereich von Flughäfen verursachten Lärm. Für den Fall der Überschreitung der
Schwellenwerte haben die Aktionspläne Maßnahmen zur Regelung von Lärmproblemen
und von Lärmauswirkungen, erforderlichenfalls einschließlich Maßnahmen zur
Lärmminderung zu enthalten. Die Mediationsvereinbarungen gehen weit über die
gesetzlichen Schwellenwerte hinaus, das Lärmschutzprogramm des FH Wien setzt
bereits bei einem Tages-Leq von 54 dB an.
Die
Fluglärmpegel in Liesing liegen deutlich darunter: Tages-Leq = 42,9
dB, Nacht-Leq = 14,9 dB (Werte für das Gesamtjahr 2014). Die
Nachtruhe ist Folge einer Mediationsvereinbarung - Sperre der Abflugroute über
Liesing in der Zeit von 21 bis 7 h -, auf die Sie in Ihrem Schreiben nicht
eingehen. Dafür zitieren Sie eine erhöhte Frequenz zu den Tagesrandzeiten,
einen Umstand, den Sie an allen europ. Flughäfen vorfinden, da
Geschäftsreisende meist morgens abfliegen und abends am gleichen Tag
zurückkehren.
Es
ist daraus auch kein Widerspruch zum ausgewogenen Ansatz der ICAO abzuleiten,
im Gegensatz, dieser wird gerade am FH Wien konsequent umgesetzt.
Der
ausgewogene Ansatz der ICAO beruht auf 4 Säulen:
·
Reduktion des Lärms an der Quelle - geschieht laufend durch
Flottenerneuerung, beispielswiese mustert unser Homecarrier AUA die alten
Fokker aus und ersetzt sie durch neuwertige Embraer-Maschinen.
·
Flächennutzung – am FH Wien über die Mediation: die Gemeinden verpflichten
sich, Gebiete mit Tages-Leq ab 54 dB in Zukunft nicht in für
Wohnzwecke geeignetes Bauland umzuwidmen.
·
Lärmmindernde Betriebsverfahren – diese sind im
Luftfahrthandbuch Österreich veröffentlicht. In diesem Zusammenhang ist auch
die zwingende Nutzung der Nachtflugroute über Sollenau in der Zeit von 21 – 7 h
zu erwähnen.
·
Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen (z.B. Nachtflugverbote) – am
FH Wien wurde eine Deckelung der nächtlichen Flugbewegungen vereinbart
(jährlich 4.700) mit einer Reduktion auf 3.000 ab Inbetriebnahme einer 3.
Piste.
Die
Abflugroute über Wien-Liesing ist keine Singularität. Im dichtverbauten Gebiet
unmittelbar südlich von Wien – das eine ähnlich hohe Wohnqualität wie Liesing
aufweist - verläuft eine Abflugroute über Brunn a. G. Von ihr sind nicht nur
Brunn a.G. sondern auch die Nachbargemeinde Perchtoldsdorf betroffen,
weil sich Fluglärm lateral ausbreitet. Somit gibt es im Süden von Wien eine
Aufteilung des Fluglärms auf zwei Bundesländer: Wien und Niederösterreich.
Als
Fallbeispiel übermitteln Sie die Flugspur des Überflugs eines LFZ in großer
Höhe - 24.000 ft gemäß der Angabe von flightradar24. Überflüge in einer solchen
Höhe berühren nicht das Flugbeschränkungsgebiet Wien (endet in FL 100) und
werden von der Austro Control GmbH nach internationalen Regeln ordnungsgemäß
und im Einklang mit dem LFG abgewickelt. Dies trifft auch auf den
gegenständlichen Überflug zu.
Mit
freundlichen Grüßen
____________________________________________________
Vertreter des BMVIT
Abt.
IV/L1 – Strategie und Internationales
Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie
Postanschrift:
Postfach 201, A-1000 Wien
Büroanschrift:
Radetzkystraße 2, A-1030 Wien
Von:Fluglärmbetroffener
Gesendet: Mittwoch, 11. November 2015 20:00
An: Stoeger Alois; Kasser Herbert; Zechner Ursula; Landrichter
Elisabeth; Papesch Wolfgang
Cc: werner.faymann@spoe.at; buergermeister@magwien.gv.at; kontakt@ullisima.at; sabine.oberhauser@bmg.gv.at; service@lebensministerium.at; obu@lebensministerium.at; erich.valentin@spoe.at; gerald.bischof@spoe.at; gernot.bluemel@oevp.at; Ernst.Paleta@wien.oevp.at; roman.schmid@fpoe-wien.at; doris.bures@spoe.at; christian.deutsch@spoe.at; ruediger.maresch@gruene.at; tarik.darwish@gruene.at; maria.vassilakou@gruene.at; georg.willi@gruene.at; eva.glawischnig-piesczek@gruene.at; toni.mahdalik@fpoe.at; gerhard.deimek@fpoe.at; info@teamstronach.at; matthias.strolz@parlament.gv.at; michael.schiebel@neos.eu; anna.kreil@neos.eu; vac@volksanwaltschaft.gv.at; info@austrocontrol.at; liesing@fluglaerm.at
Betreff: Beschwerde über den Fluglärmterror im 23. Bezirk und Anfrage
laut UIG warum sich die Austro Control nicht an das Minimierungsgebot im
Luftfahrtgesetz hält
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich beschwere mich über den unzumutbaren
Fluglärm durch die 2004 überfallsartig über Liesing gelegte Abflugroute, die im
Widerspruch zu den gesetzlichen Regelungen steht und genauso undemokratisch wie
unsozial ist. Insbesondere dass dort in den frühen Morgenstunden und den späten
Abendstunden im Minutentakt geflogen wird, widerspricht dem Minimierungsgebot
im Luftfahrtgesetz ebenso wie den zu Grunde liegenden EU-Richtlinien aber auch
dem ausgewogenen Ansatz der ICAO.
Dazu kommen noch uralte und entsprechend
laute russische Militärflugzeuge, die von der Austro Control scheinbar
mutwillig und entgegen der Bedachtnahme auf möglichst geringe
Immissionsbelastung und damit Anzahl Betroffener rücksichtlos über Wiener
Stadtgebiet gelotst werden.
Daher ersuche ich um Auskunft laut UIG, warum
die entsprechende Gesetzesstellen durch das Festhalten an der Abflugroute
Liesing aber auch im konkreten Beispiel von der Austro Control nach wie vor
ignoriert werden. Abgesehen davon dass im Gesetz ausdrücklich von Immissionen
und nicht Emissionen oder Treibstoffeinsparungen die Rede ist, ist es dem
ukrainischen Frachtunternehmen entsprechend der chaotisch anmutenden Flugspur
wohl zuzumuten, wenigstens Wien zu umfliegen:
Zur Erinnerung hier noch der Gesetzestext,
der - zum Unterschied von dem unvollständigen Zitat im Nationalrat - auch die
fett markierten Passagen umfasst:
§ 120a. (1) Die Austro Control GmbH hat die zur
sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Flugverkehrs erforderlichen
An- und Abflugverfahren und Verfahren für den Streckenflug festzulegen. Es ist dabei auf die Abwehr von den
der Allgemeinheit aus dem Luftverkehr drohenden Gefahren, wie insbesondere auf
eine möglichst geringe Immissionsbelastung, Bedacht zu nehmen.
(2) Die
Austro Control GmbH und die gemäß § 120 Abs. 2 betrauten
Flugsicherungsorganisationen können im Rahmen der Wahrnehmung der ihnen übertragenen
Flugsicherungsaufgaben die zur sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung
des Flugverkehrs erforderlichen allgemeinen Anordnungen treffen. Es ist dabei auf die Abwehr von den
der Allgemeinheit aus dem Luftverkehr drohenden Gefahren, wie insbesondere auf
eine möglichst geringe Immissionsbelastung, Bedacht zu nehmen.
(3) Die
Regelungen gemäß Abs. 1 und 2 sind in luftfahrtüblicher Weise
kundzumachen.
Mit freundlichen
Grüßen,
Fluglärmbetroffener