Sent: Samstag, 06. Oktober 2007 20:40
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Subject: Nicht gesetzeskonforme Landeanflüge quer über Liesing
Sensitivity: Personal

Sehr geehrte Damen und Herren von der Austro Control,
 
Seit Mai 2006 wird der 23. Bezirk verstärkt von landenden Flugzeugen überflogen, die den Bezirk von Süd nach Nord queren und die Bewohner durch Fluglärm und andere Emissionen massiv belasten (zuletzt gehäuft am Fluglärmhorrorwochenende 22./23.9.2007).
 
Diese Landeanflüge überfliegen das Flugbeschränkungsgebiet Wien Richtung Norden und dürften damit offensichtlich den Flugbeschränkungen im Flugbeschränkungsgebiet Wien widersprechen, die sich als Anlage 6 in den Luftverkehrsregeln 1967 findenDort heißt es wörtlich unter (1)  Der Durchflug durch das Flugbeschränkungsgebiet Wien ist nur zulässig (c) mit Luftfahrzeugen, die den Flughafen Wien-Schwechat nach Instrumentenflugregeln in Richtung Osten oder Süden anfliegen.
 
Zur Verdeutlichung habe ich Ihnen die Flugspuren, wie sie die ARGE BI im Internet publiziert hat, eingefügt. Die südliche Grenze des Flugbeschränkungsgebietes Wien ist im Bereich Liesing die Verbindungslinie Kledering - Liesingbach - Hermesvilla. Auch auf  dem nördlich davon gelegenen Flugbeschränkungsgebiet Wien wird beim verfrühten Einkurven auf die ILS-Landeroute Richtung Norden geflogen, was nicht gesetzeskonform sein dürfte, da eben nicht Richtung Osten oder Süden, sondern breit gefächert über dichtest besiedeltes Gebiet geflogen wird.

Landungen quer über Liesing Richtung Norden in das Flugbeschränkungsgebiet Wien hinein

Ich ersuche Sie daher, diese vor allem bei Süd(ost)wind durchgeführten, nicht zuletzt auf Grund der geringen Höhe viel zu lauten und nach meinen Verständnis des Gesetzes auch illegalen Überflüge mit sofortiger Wirkung einzustellen.

Mit freundlichen Grüßen,

BI Liesing gegen Fluglärm und gegen die 3. Piste

 
Lebensqualität statt Fluglärm