Ich beschwere mich über den dröhnenden Fluglärm
über unserer an sonsten sehr ruhige Gegend in Liesing, der dadurch
zu Stande kommen dürfte, dass die Austro Control ihre
Verpflichtungen zum lärmschonenden Fliegen nicht wahrzunehmen
scheint. So werden mit der Art der Nutzung der Abflugroute über
Liesing die Luftverkehrsregeln offensichtlich nicht eingehalten, indem
die Bewohner dieses dichtest besiedelten Gebiets offensichtlich
vermeidbarem Fluglärm ausgesetzt werden, dessen Vermeidung aber
gesetzlich vorgeschrieben ist:
§3 Abs 3 LVR: Es wurde jedoch normiert, dass durch den Betrieb
keine größeren Behinderungen oder Belästigungen insb.
kein größerer Lärm verursacht werden dürfe als es
der ordnungsgemäße Betrieb von Luftfahrzeugen oder
Luftfahrgeräten unvermeidbar mit sich bringe.
§7 LVR: Bei Flügen über dichtbesiedeltem Gebiet ist eine
Flughöhe einzuhalten, durch die u.a. unnötige
Lärmbelästigungen vermieden werden.
Gerade über dicht besiedelten Gebieten ist also unnötiger
Fluglärm zu vermeiden, ist es doch ein unstrittiges Ziel, dass
möglichst wenig Menschen vom Fluglärm betroffen sein sollten.
Mit der Verlegung der Flugroute von weniger dicht besiedeltem Gebiet
auf dichter besiedeltes Gebiet wurde aber genau das Gegenteil erreicht.
Alleine in Liesing sind dadurch mehr als 50.000 Menschen
zusätzlich vom Fluglärm betroffen. Die Tatsache, dass bis
2004 um mehrere km stadtauswärts geflogen wurde, spricht
dafür, dass diese neue Flugroute nicht notwendig ist. Da der
Verschiebung der Flugroute auch keine adäquate Entlastung anderer
Menschen gegenübersteht, die damit flugtechnisch in Zusammenhang
steht, kann wohl kaum von unvermeidbaren Fluglärm die Rede sein.
Auch kann es sich hier nicht um ein Kapazitätsproblem bei der
Anzahl der Flugrouten handeln, da für die mit der 3. Piste
geplante Erhöhung der Anzahl der Starts und Landungen bis zu einem
Faktor 2 auch noch ausreichend andere Flugrouten zur Verfügung
stehen dürften, die über weniger dicht besiedelten Gebiet
verlaufen. Weiters konnte festgestellt werden, dass es auch Tage gibt,
wo auch bei Westwind offensichtlich nicht über Liesing gestartet
wird, was ein weiteres Indiz für die Vermeidbarkeit des
Fluglärms über Liesing darstellt.
Ob es irgendwelche anderen Gründe als möglichst kurze
Flugrouten zur Förderung des Transitflughafens Wien Schwechat
für die Flugroute über Liesing maßgeblich waren
entzieht sich meiner Kenntnis, ich gehe ich auch davon aus, dass die
Austro Control über die nötigen Kapazitäten für
eine andere Streckenführung verfügen müsste, die
der Vermeidung von unnötigem Fluglärm dient. So ist die
aktuelle Anzahl der Starts und Landungen in etwa vorhersagbar gewesen
und die Austro Control wird auch seit Bestehen der neuen Flugroute auf
die dadurch hervorgerufene, unzumutbare Belästigung durch den
Fluglärm in Liesing hingewiesen.
Unstrittig dürfte auch sein, dass es eine primäre Aufgabe der
Austro Control ist, so fliegen zu lassen, dass unnötiger
Lärmbelästigungen vermieden werden. Dazu gibt es auch
entsprechende gesetzliche Regelungen:
§19 Abs 5 LVR, §19 Abs 1 LVR: Die Austro Control kann unter
Bedachtnahme auf die Sicherheit und zur Vermeidung von
Lärmbelästigungen besondere An- und Abflugverfahren
auftragen. ...
Pflichtwidrige Unterlassungen dieser Aufgabe durch die ACG
begründen einen Amtshaftungsanspruch (Zitat aus einem Urteil des
OLG Wien vom 21.8.2006).
Die Flüge der letzten Tage überschreiten wieder einmal den
ortsüblichen Lärm bei weitem und führen auch dazu, dass
eine ortsübliche Nutzung der Gärten als Erholungsraum nicht
mehr möglich ist. Daher handelt es sich also um eine unzumutbare
Lärmbelästigung. Alleine heute Vormittag hatten wir 4
Überflüge, bei denen 70-75 dBA Spitzenschall gemessen wurde.
Ich ersuche ich Sie daher unverzüglich ihren Pflichten
nachzukommen und sämtlichen vermeidbaren Fluglärm über
Liesing zu vermeiden, der eine ortsübliche Nutzung verhindert. Da
es sich bei den überflogenen Gebieten im Fall der Flugrouten
über Liesing auch um viele dichtest besiedelte Grünruhelagen
und wichtige Naherholungsgebiete handelt, ersuche ich darum zumindest
alle jene Überflüge zu unterlassen, die:
Weiters
ersuche ich darum, alle in Liesing noch hörbaren Flugereignisse
unterhalb der Reiseflughöhe zwischen 20h und 8h vollständig
zu unterlassen.
Im übrigen ersuche ich höflichst um die Bekanntgabe der/des
bei der Austro Control für die Vermeidung von unnötigen
Fluglärm Letztverantwortlichen.
Mit freundlichen Grüßen,