Nachträgliches UVP Verfahren zum Flughafenausbau (ex-post-UVP)
Auf Grund einer Beschwerde bei der EU zum Ausbau des Flughafens ohne Umweltverträglichkeitsprüfung der sich auch die BI-Liesing angeschlossen
hat, wurde festgelegt, dass der Flughafen die
Umweltverträglichkeitsprüfung für die Ausbauten des
Flughafen nachholen muss. Als Nullvariante für die Beurteilung der
Umweltverträglichkeit wurde das Jahr 2003 festgelegt, also die
Zeit bevor Flugrouten auf das dicht besiedelte Liesing gelegt wurden.
Begründet wurden diese mit einer Kapazitätserhöhung, die
ihrerseit auf die Flughafenausbauten zurückzuführen ist.
Der Flughafen hat am 15.10.2009 einen nachträglichen Umweltvertäglichkeitsbericht
für die Ausbauten der letzen Jahre abgegeben, welche eine enorme
Zunahme des Flugverkehrs ermöglicht. In der Kombination mit den
überfallsartig errichteten Flugrouten über Liesing haben
diese Ausbauten zu einer erheblichen Belastung der Liesinger
geführt! Die Verwendung alternativer Flugrouten über
weitgehend unbesiedeltes Gebiet wäre hingegen die logische
Ausgleichmaßnahme. Die BI "Liesing gegen Fluglärm" braucht
ihre Unterstützungserklärung, um im ex-post-UVP-Verfahren
Parteienstellung zu erlangen. Ziel der BI im ex-post-UVP-Verfahrens ist
es, durch sachliche Einwände zu erreichen, dass dem Flugverkehr
Auflagen erteilt werden, die diesen wieder in vernünftige
Bahnen lenkt
Unterschriftenliste
der Stellungnahme der BI Liesing zur nachträglichgen
Umweltverträglichkeitsprüfung für den Flughafenausbau und
Flugroutenänderungen (PDF, 11 KB)
Sachliche Kritikpunkte am Umweltverträglichkeitsberichts(UVB) im Bereich Flugbewegungen und Fluglärm
- Für den Nullfall werden die Anzahl der Flugbewegungen und
Flugrouten von 2003 verwendet, Liesing wurde damals auch laut Karte des
UVB nicht überflogen
- Die Flugrouten für Planfall sind nur als Vektordaten vorhanden, die angegebenen Flugrouten existieren teilweise nicht mehr
- Die Lärmkarten geben die wahre Belästigung in den
Flugrouten nicht wieder, laut Lärmkarten ist Liesing
fluglärmfrei, unzählige Beschwerden und permanente Lärmmessungen belegen das Gegenteil
- Plan und Nullszenario werden verzerrt: für den Planfalls
wird optimistischerweise angenommen dass 2020 hauptsächlich
leisere Flugzeuge fliegen, beim Nullfall wird diese Verbesserung
unterschlagen
- Ein Teil des Flugverkehrs (Sichtflüge) wird einfach ignoriert
- Der Planfall beruht auf einem mittleren Wachstum und bildet daher
alleine schon deshalb den zu prüfenden Worst Case Fall nicht
richtig ab
- Die Anzahl der Transitpassagiere ist etwa um den Faktor 1000 zu niedrig angegeben
Zusammenfassend läßt sich feststellen:
Der Umweltverträglichkeitsbericht ist unvollständig
und beruht auf falschen Annahmen, welche zu einer
unzulässigen Verharmlosung der
tatsächlichen Umweltauswirkungen führt.
Offensichtlich glaubt man am Flughafen, dass der Inhalt des
Umweltverträglichkeitsberichts solange belanglos ist, solange er
nur zur gewünschten Aussage führt.