Fluglärm in Liesing geht zu Lasten des Steuerzahlers
Je mehr Menschen
von Fluglärm betroffen sind, desto höher sind die
Gesundheitskosten die auch von der Allgemeinheit zu tragen sind. Wie
hoch diese sind, zeigt eine Abschätzung, die auf der bisher umfangreichsten Studie zum Thema Fluglärm und Erkrankungsrisiko
und den Gesundheitskosten pro Erkrankung, wie sie vom deutschen
statistischen Bundesamts ermittelt wurden, beruht. Alleine die
Erhöhung des Erkrankungsrisikos für die 100.000 durch den
Fluglärm der Abflugroute Liesing Betroffenen belastet unser Gesundheitssystem mit rund 12 Millionen Euro pro
Jahr an Behandlungskosten für
Herzkreislauferkrankungen, Depression und Brustkrebs.
Nimmt man die indirekten Gesundheitskosten, die sich aus dem Entfall von
Erwerbszeiten für den Steuerzahler ergibt, mit nur 50% der direkten
Gesundheitskosten an, so kostet die Abflugroute Liesing dem
Steuerzahler in Summe sogar rund 18 Millionen Euro pro Jahr. Bis dato hat die Abflugroute nach Liesing dem Steuerzahler bereits
Kosten von rund 160 Millionen Euro verursacht. Kosten
die durch die Verwendung von Alternativen über weitgehend
unbesiedeltem Gebiet fast vollständig zu vermeiden wären.
Demgegenüber stehen geschätzte Umwegkosten, die nur 1/100 bis
1/10 der direkten Gesundheitskosten ausmachen und den Airlines bzw.
ihren Passagieren problemlos zumutbar sind. Denn diese
betragen pro Ticket nur zwischen 15 Cent und 1,6 €.
Detaillierte Abschätzung der Gesundheitskosten und der Umwegkosten als PDF (1,88 MB)
Volkswirtschaftlich
gesehen ist die vom Flughafen gerne als Argument für die
Ausweitung der Abflugrouten ins Treffen geführte
gleichmässigere Verteilung von Fluglärm nicht nur deshalb
unsinnig, weil damit früher nicht betroffene dicht besiedelte
Gebiete betroffen sind, sondern auch, weil die Gesundheitskosten
laut der bisher umfangreichsten Studien dazu direkt proportional zum Dauerschallpegel und damit nur zum Logarithmus der Anzahl der Überflüge steigt:
Ein
einfaches Rechenbeispiel an der Kosten für Schlaganfälle
zeigt, was passiert, wenn dünn besiedelte Gebiete auf Kosten eines
vorher nicht betroffenen aber dicht besiedelte Gebiets (wie Liesing vor
2004) ein wenig entlastet werden:
Eine
gleichmäßige Verteilung des Fluglärms unter
Einbeziehung dicht besiedelter Gebiete garantiert also maximale
volkswirtschaftliche Kosten. Abgesehen davon widerpricht die
Umverteilung von dünn besiedltem Gebiet auf dicht besiedeltes
Gebiet den Luftverkehrsregeln.
Was
aber neben dem Umfliegen möglichst vieler Menschen im Sinne eines
Lastenausgleichs auch zu fordern ist, ist eine großzügige
Entschädigung jener, die zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebs
unabdingbar überflogen werden müssen.