Verwirrende Antworten der Flughafenhotline auf ein Beschwerdemail wegen des unzumutbaren Fluglärms in Liesing im Februar 2012 und der Versuch einer möglichst objektiven Kommentierung

Im folgenden nur einige Beispiele: 

Flughafenhotline: Einleitend kann festgestellt werden, dass die Flugbewegungslenkung im Zuständigkeitsbereich der Austro Control GmbH liegt, die Flughafen Wien AG jedoch nur die Infrastruktur (Pisten/Abfertigungsgebäude/etc.) zur Verfügung stellt.

Kommentar: Tatsache ist, dass der Flughafen sich hier aktiv in die Routenplanung eingebracht hat, in dem er ein Mediationsverfahren gestartet und finanziert hat. In diesem wurde die für die Bevölkerung überfallsartig erfolgte Flugroutenverlegung nach Liesing ohne Beteiligung eines Vertreters des Bezirks  beschlossen. Weiters finanziert der Flughafen ein Dialogforum, dessen Ziel die Einhaltung der "Errungenschaften" des Mediationsvertrags (für die Flugverkehrslobby) ist. Beide Konstrukte werden sowohl von der Politik als auch der Austro Control als Rechtfertigung verwendet, warum - entgegen dem Sinn der Luftverkehrsregeln - seit 2004 vermehrt über dicht besiedeltes Gebiet geflogen wird. Geht es hingegen um die Einhaltung von Vereinbarungen sind weder die Austro Control noch die niederösterreichische Landesregierung ("UVP-Verfahren zur 3. Piste") an diesen privaten Vertrag gebunden. 


Flughafenhotline: Zu einer – wie von Ihnen angedachten – Verlegung der für Liesing relevanten Abflugstrecken kann mitgeteilt werden, dass dies im aktuellen 2-Pistensystem nicht möglich ist. ...

Kommentar:Offensichtlich will man am Flughafen an der unnötigen Flugroute über Liesing festhalten und behauptet daher einfach, es gäbe keine Alternativen dazu. Etwas was sich nicht einmal Herr Gemeinderat Valentin mehr traut - zumindest nicht bei den letzten öffentlichen Diskussionen dazu. Tatsächlich gibt es keine nachweisbare Notwendigkeit für die "Windstille-Flugroute" über Liesing sondern gleich ein ganze Reihe von Alternativen (Rechtskurve von der Piste 29, südlichere Lage der Flugrouten, weniger Flugrouten, Starts von anderen Pisten...). Der öffentlichen Aussage von Politikern, dass es für die Flugroute über Liesing keine verkehrstechnische Notwendigkeit gibt, wurde in der letzten TV-Diskussion beim Bürgeranwalt auch nicht von der Austro Control widersprochen. Dass es bei den sogar bereits im Fernsehen gezeigten Flugroutenoptimierung im Sinne der Luftverkehrsregeln nicht um Verschiebungen im 100m Bereich Richtung Nachbarn sondern um ein möglichst großräumiges Umfliegen dicht besiedelter Gebiete in Wien und Niederösterreich geht, scheint man bei der Flughafenhotline bewußt zu ignorieren.


Flughafenhotline:  Der gesamte Bezirk Liesing liegt somit außerhalb der 45dB Zone. 

Kommentar: Die Behauptung "Der gesamte Bezirk Liesing liegt somit außerhalb der 45dB Zone." ist sowohl falsch als auch irreführend.  Liesing liegt am Rand bereits in der 45 dBA Zone und nicht vollständig ausserhalb - dass geht aus dem Evaluierungsbericht des Flughafen-Dialogforums für 2010 hervor.

Dass Fluglärm spätestens ab 40 dBA Dauerschallpegel Fluglärm unter Tags als gesundheitsschädlich einzustufen ist, insbesondere wenn dieser in den Tagesrandzonen konzentriert ist, wird von der Flughafenhotline geflissentlich verschwiegen. Geht man - so wie von Prof.. Greiser empfohlen von den 24h-Dauerschallpegeln aus, so ergibt sich für die Bewohner des 23. Bezirks und ihrer Nachbarn eine massive Erhöhung des Gesundheitsrisikos für eine Reihe von schweren Erkrankungen. Im übrigen geht aus den Flughafenunterlagen hervor, dass mit einer 3. Piste eine Vervierfachung der Starts über Liesing geplant sind, der gesamte Bezirk somit weit über 45 dBA Fluglärm hätte. Es geht dem Flughafen also in Wahrheit nicht einmal um eine gleichmässige Verteilung von Fluglärm.

Flughafenhotline: Als ein weiteres Ergebnis des Mediationsvertrages wurde im Zeitraum von 23:30 bis 05:30 die Reduktion auf 3000 Flugbewegungen jährlich (d.s. durchschnittlich 4 Starts und 4 Landungen pro Nacht) bis zur Eröffnung der 3. Piste vereinbart. Dies war eine der Bedingungen der Mediationsparteien und auch des das Verfahren begleitenden Mediziners, Flugverkehr in den Nachtstunden akzeptieren zu können. Bereits seit 1.1.2007 sind die nächtlichen Flugbewegungen pro Jahr auf ca. 5.800 Starts und Landungen limitiert, und wurden bis Ende 2011 auf 4.700 pro Jahr weiter reduziert. Durch diesen Wert sind bei Nichterrichtung der möglichen 3.Piste die Nachtflugbewegungen auch für die Zukunft in jedem Fall gedeckelt.

Kommentar:
 Selbst eine ähnliche Einschränkung der Nachtruhe von 0 auf 5 Uhr wird von anderen Medizinern als Anleitung zur Körperverletzung eingestuft.
Noch dazu wo selbst in dieser Zeit geflogen werden soll und kurz davor und danach mit einer erhöhten Anzahl an Flugbewegungen zu rechnen ist. Womit sich die Frage stellt, wer der Mediziner war, der so etwas angeblich für gut oder unproblematisch befunden hat. Dazu ist aber auch anzumerken, dass entsprechende Studien über nur geringfügige Auswirkungen von Nachtfluglärm  in Deutschland laut Prof. Greiser als in „wesentlichen Punkten frei erfunden“ erscheinen. Im übrigen ist nicht klar, worin die damit für Liesing suggerierte Verbesserung bestehen soll, da der 23. Bezirk vor 2004 weder unter Tags noch in der Nacht überflogen wurde.

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