Umweltvertäglichkeitsprüfungs-Verfahren
betreffend dem Bau einer 3. Piste
Antrag auf außerordentliche Revision
Flughafen und Land Niederösterreich haben einen entsprechenden
Antrag beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Die Gemeinde Wien hat
dort "nur" eine Revisionsbeantwortung abgegeben.
Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof
Flughafen und Land Niederösterreich haben eine Beschwerde beim
Verfassungsgerichtshof eingereicht. Darin werden die (logisch
schlüssigen) Begründungen aus dem Urteil als
denkunmöglich bezeichnet. Weiters wird behauptet dass alle
möglichen Rechte verletzt worden seien. Dazu gibt es auch bereits
eine gemeinsame Stellugnahme von 5 Verfahrenspasteien - u.a. AFLG und
unsere BI.
Bescheid 2. Instanz - 3. Piste nicht genehmigt
Am 2.2.2017 hat das Bundesverwaltungsgericht
den Antrag des Flughafens und des Landes NÖ zu Errichtung und
Betrieb des Vorhabens „Parallelpiste 11R/29L“ samt
„Verlegung der Landesstraße B 10“ abgewiesen. Es wurde festgelegt, dass dagegen keine ordentliche Revision zulässig ist.
Begründung
Die Nichtgenehmigung der 3. Piste wurde damit begründet,
dass "das öffentliche Interesse, dass es in Österreich
zu keinem weiteren markanten Anstieg an Treibhausgas(THG)-Emissionen
durch Errichtung und Betrieb der dritten Piste kommt und
Österreich seine national und international eingegangenen
Verpflichtungen zur Reduktion der THG-Emissionen einhält,
gegenüber den verschiedensten öffentlichen Interessen, die
für die Errichtung des Vorhabens sprechen", insgesamt
überwiegt. Auch sei die Erhaltung wertvollen Ackerlands für
zukünftige Generationen zur Nahrungsmittelversorgung dringend
geboten.
Mündliche Verhandlung zu neuen Gutachten
Als Verfahrenspartei ist die BI "Liesing gegen
Fluglärm und die 3. Piste" zu einer mündlichen Verhandlung
vor dem Bundesverwaltungsgericht eingeladen, die beim magistratischen
Bezirksamt für den 3. Bezirk, Karl-Borromäus-Platz 3 im
Festsaal im 2. Stock stattfindet. Am 7. Jänner 2015 soll es dabei
um die Lärmimissionen, am 8. Jänner um Luftschadstoffe und
sonstige Fragebereiche gehen. Beginn ist jeweils 9:00, Einlass ab 8:00.
Schriftliche Stellungnahme zu neuen Gutachten
Zu den im Februar 2014 erhaltenen neuen Gutachten zum Thema
"Lärmschutzgebiete" und Luftschadstoffbelastungen hat neben vielen
anderen BIs und der Gemeinde Wien auch die BI "Liesing gegen
Fluglärm und die 3. Piste" schriftlich Stellung genommen.
Hauptkritikpunkte sind, dass die Gutachten auf völlig
falschen Grundlagen aufbauen und daher nicht geeignet sind, die Frage
der Umweltverträglichkeit einer 3. Piste ernsthaft zu
überprüfen.
Stellungnahme zum Lärm-Gutachen
Stellungnahme zum Luftschadstoff-Gutachten
Berufung gegen den Bescheid 1. Instanz
Wie andere Bürgerinitiativen auch hat auch die BI "Liesing gegen
Fluglärm und die 3. Piste" gegen den Genehmigungsbescheid des Amts
der NÖ-Landesregierung berufen und darin zahlreichen Anträge
gestellt.
Kurzzusammenfassung der Begründung: "Der Bescheid,
mit welchem der Flughafen Wien AG die Genehmigung zur Errichtung und
zum Betrieb des Vorhabens „Parallelpiste 11R/29L“ erteilt
wird, wird dem gesamten Inhalt nach angefochten. Als
Rechtsmittelgründe werden materielle Rechtswidrigkeit und
Rechtswidrigkeit infolge der Verletzung von Verfahrensvorschriften
geltend gemacht. Weiters ist weder die wirtschaftliche noch die
volkswirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Projekts erkennbar. Die
Erlassung des angefochtenen 399 Seiten umfassenden Bescheides und
Zustellung per Edikt just zu Beginn der Hauptferienzeit erscheint
überdies willkürlich und bewusst so gewählt, dass die
fristgerechte Erstattung (von vornherein absehbarer) Rechtsmittel
erschwert wird." Vollständige Berufung der BI "Liesing gegen Fluglärm und die 3. Piste".
Bescheid in 1. Instanz
setzt sich über fachlich begründete Sachargumente
hinweg
Am
13.7.2012 wurde offiziell bekannt gegeben, dass die 3.
Piste in 1.
Instanz von der niederösterreichischen UVP-Behörde
per
Bescheid mit der umweltunverträglichsten Lage - Richtung
Wiener
Zentralraum und dessen dicht besiedelten Süden -
ohne relevante Einschränkungen genehmigt ist.
Es gibt
zwar den
Hinweis, dass die Flugverkehrverteilung wie sie der Flughafen in der
letzten Version für Liesing verzehnfacht hat,
ausdrücklich
nicht Teil der Genehmigung sind, was aber kein Hindernis darstellt,
dass genau so geflogen wird. Hingegen wird ausdrücklich auf
die in
den Flughafenunterlagen festgelegten Zonen für die Eintragung
einer Sicherheitszone im Grundbuch verwiesen, die
auch Teile Liesing
umfasst.
Auf
die umfangreichen Stellungnahmen der BI "Liesing hat gegen
Fluglärm und die 3. Piste" wird im Bescheid nicht
erkennbar
eingegangen. Es wird aber versucht
die Gegengutachten
der
AFLG zumindest oberflächlich zu entkräften.
So wird die Kritik des in Deutschland alles
andere als unumstrittenen Gutachters Prof.
Scheuch am medizinischen Gegengutachten
von Prof. Greiser
wortwörtlich ausgebreitet ohne aber auf die neuen
medizinischen
Erkenntnisse über die Gesundheitsschädlichkeit des
Fluglärm selbst vernünftig einzugehen. Von
Schlussfolgerungen
befreit man sich mit der Aussage, es gäbe keine
verwertbaren Aussagen zur Vorzugswürdigkeit anderer
Zumutbarkeitsgrenzen. Sollte die von der Behörde entgegen
jeder
Logik als zumutbare Grenzen doch einmal überschritten werden,
so
müssen laut Bescheid eben passive
Schallschutzmaßnahmen
gesetzt werden = artgerechte Haltung hinter Lärmschutzfenstern
-
aber erst bei einem unglaublich hohen Dauerschallpegel von 62
dBA
unter Tags. Dieser Wert wird erreicht, wenn 158 mal mehr
Flugzeuge
über ein Gebiet fliegen als bei jenen 40 dBA, ab deren
Überschreitung Fluglärm unter Tags das relative
Erkrankungsrisiko für eine Reihe von schweren Erkrankungen wie
Brustkrebs deutlich erhöht. Geht es nach dem Schutzniveau
dieses
Bescheids dürften über Liesing 2000 Starts
stattfinden, ohne
dass auch nur Lärmschutzfenster erforderlich sind.
In
der mündlichen Verhandlungsschrift
wird zu den Einwändern der BI "Liesing gegen
Fluglärm" u. a.
angemerkt, dass Liesing entsprechend der jetzigen
Lärmmessergebnisse der Flughafen Wien AG von 37,9 dB(A) auch
im
Prognosefall keine 45 dBA erreiche. Darauf dass die Lärmmessung
des Flughafens grob unvollständig ist
und nicht mit den weit höheren Lärmberechnungen des
Flughafens korreliert, wurde vom Gutachter trotz eines eigenen Anhangs
in der schriftlichen Stellungnahme, offensichtlich nicht zur Kenntnis
genommen. Alleine schon deshalb ist die auch die
entsprechende
Schlußfolgerung des Gutachters über die
gesundheitlichen
Auswirkungen für Liesing falsch.Tatsächlich haben wir
jetzt
bereits einen Dauerschallpegel von gesundheitsschädlichen 43
dBA
unter Tags, der sich mit der geplanten Vervierfachung um 6dBA auf 49
dBA erhöhen würde. Sonst gibt es noch einige Verweise
zu
Antworten des Gegengutachtens von Dr. Bayerl. Die meisten schriftlich
eingebrachten Kritikpunkte dürften aber ignoriert worden sein.
Interessant
ist jedenfalls der
Hinweis im Bescheid, dass die Behörde nicht befangen ist, weil
Behörden nicht befangen sein können. Was davon in der
Praxis
zu halten ist, wenn das Land Niederösterreich über
einen
Antrag des Land Niederösterreichs und der Flughafen Wien A.G.
an
der das Land NÖ 20% der Aktien hält,
entscheiden darf,
ist nicht nur am Inhalt des Bescheids sondern auch an seinem
Veröffentlichungstermin zu ersehen, der nach einem knappen
Jahr
Nachdenkpause für die Behörde, die Einspruchfrist in
die Urlaubszeit verlegt. Laut Medienberichten bis 24. August,
die
sich aus 2 Wochen
innerhalb deren der Bescheid als zugestellt gilt und 4 Wochen
Einspruchsfrist ergibt. Dass erinnert nicht zufällig daran,
dass man auch gemeint hat, für die anderen Ausbauten
des Flughafen keine UVP durchführen zu müssen und
dabei geltendes EU-Recht ignoriert hat.
Antrag auf Ablehung des Bescheids
Die
BI „Liesing gegen Fluglärm und die 3. Piste“ wird
den Antrag stellen, das Projekt Parallelpiste 11R 29L Flughafen
Wien AG als umweltunverträglich abzulehnen, da weder dieses noch
die anderen Varianten mit der notwendigen Ernsthaftigkeit geprüft
wurden und die Variante Piste 16R/34L offensichtlich die weniger
umweltunverträgliche Variante einer 3. Piste darstellt. Weiters
ist weder die wirtschaftliche noch die volkswirtschaftliche
Sinnhaftigkeit des Projekts erkennbar.
Historie und bisherige Kritik
Die BI "Liesing hat gegen Fluglärm und
die 3. Piste" hat im Sommer 2011 eine schriftliche
Stellungnahme und 2 mündliche Stellungnahmen zum
Umweltverträglichkeitsgutachten abgegeben. Hauptkritikpunkte
sind neben der fehlenden
Umweltverträglichkeit des
Projekts auch die Qualität der Gutachten die das Gegenteil
beweisen wollen:
- Insbesondere
das umweltmedizinische Gutachten fällt durch besondere
Einseitigkeit in der
Literaturauswahl und deren Fehlinterpretation auf, die zu absurd hohen
Grenzwerten für Fluglärm führt. Womit
Liesing trotz der geplanten
Vervielfachung des Fluglärms in keiner Lärmkarte
aufscheint.
- Im
Luftmedizinischen Gutachten scheint hingegen das Gesetz von der
Erhaltung
der Masse außer Kraft gesetzt zu sein. So verschwinden die
durch den
zusätzlichen Flugverkehr produzierten Schadstoffe scheinbar
spurlos im
"Schwechater Bermudadreieck".
- Dass der zu
Entscheidungsfindung wichtige Variantenvergleich völlig falsch
ist,
belegt der Flughafen bereits selbst in seiner überarbeiteten
Planvariante.
Daneben
gibt es eine
Fülle von Einwänden aus unseren früheren
Stellungnahmen,
die von den Gutachtern nicht oder nicht ernsthaft beantwortet wurden.
Davon abgesehen ist aber ohnehin die Frage zu stellen, wie
seriös
ein Verfahren
sein kann, in dem der Flughafen 2 Jahre nach der Möglichkeit
Parteienstellung zu erlangen, die Anzahl
der Flugbewegungen über Liesing still und heimlich mehr als
verzehnfacht hat.
Damit werden die dramatischen Auswirkungen, welche eine 3.
Piste auf
den 23. Bezirk und dessen Umgebung hat, durch den Flughafen selbst
bestätigt. So
ist mit einer 3. Piste mit einer Vervierfachung des
seit Jahren überschrittenen "Sollwerts" auf der Abflugroute
Liesing auf 100 pro Tag zu rechnen und es sind auch
nächtliche
Überflüge direkt über den 23. Bezirk
geplant. Dazu ist auch
eine Landeroute, die parallel zur Westeinflugsschneise
über die Stadt verläuft nicht auszuschließen,
da die Austro Control den gekurvten
Anflug nur sehr zögerlich umsetzt und Flugroutenfestlegungen
nicht Teil der UVP sind. Dafür gibt es in den
Flughafen-Unterlagen zur UVP auch für Teile Liesings bereits
Grundstückslisten
für die Eintragung einer Sicherheitszone
(Erlaa, Inzersdorf).
Kommt
es zu keiner grundsätzlichen Änderung der Politik, so
wird
der gesamte
Südwesten Wiens und damit eines der dichtest
besiedelten Gebiete Österreichs durch eine 3. Piste in eine
Fluglärmhölle verwandelt.
Damit werden die Gesundheitskosten für die Allgemeinheit
künsltich in die Höhe getrieben. Zum Vergleich der
Größenordnung - für Frankfurt werden durch
den
Fluglärm 1,8 Milliarden Euro in 10 Jahren erwartet -
Krebserkrankungen nicht mitgezählt.
Einen
Überblick über den Ablauf und aktuellen Status des UVP-Verfahrens
erhält man auf einer Website des Landes
Niederrösterreichs
einzusehen. Per Edikt
wurde das Ermittlungsverfahren betreffend das Vorhaben
„Parallelpiste 11R/29L“ von der
zuständigen
Behörde des Landes NÖ mit Wirkung vom 12. Oktober
2011
für geschlossen erklärt. Nach einer Entscheidung
erster
Instanz hat die BI "Liesing gegen Fluglärm und die 3. Piste"
die
Möglichkeit beim Umweltsenat Berufung einzulegen. Auch andere
Bürgerinitiativen haben bereits erkennen lassen, dass sie von
dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden.
Von
29.5.2008 bis 31.7.2008 fand die öffentliche Auflage der
Umweltverträglichkeitserklärung zur 3. Piste (UVE).
Der Link zur öffentlichen Kundmachung per Edikt
war auf der Homepage des Landes
Niederösterreichs zu finden, dort findet sich auch
eine Zusammenfassung der UVE.
Mit der 3.
Piste droht Liesing endgültig zur
Fluglärmhölle zu
verkommen da:
- die 3. Piste Richtung Liesing
ausgerichtet ist und mehr
als die mehr als Hälfte aller
Abflüge auf dieser
Piste stattfinden soll,
- weitere 14 % auf der
bisherigen Piste 29, die dann nur schwer anders zu
führen sind, als über Liesing,
- die
aus Steuermitteln zur Entlastung Wiens gebaute 2. Piste weitgehend
stillgelegt wird,
- mit der 3.
Piste zumindest eine Verdoppelung der Flugbewegungen
möglich wäre
- und eine
Anflugroute über Liesing auf die 3. Piste ebenfalls zu
befürchten ist.
Bei Beibehaltung der rücksichtlosen Verkehrspolitik
würden
also alle Nordwestdestination (Berlin, München, Frankfurt,
London...) nur noch über Liesing angeflogen, die Folgen
für
Liesing wären dramatisch.
Daher hat die BI "Liesing gegen Fluglärm und gegen
die 3. Piste"
mit einem Team vieler Spezialisten aus Liesing (Mediziner,
Techniker, Juristen, Physiker, Biochemiker, IT-Spezialisten,
Piloten...) und in
Kooperation mit anderen BIs erstellte 63
seitige Begründung der Stellungnahme der BI "Liesing
gegen Fluglärm und gegen die 3. Piste" zur
Umweltverträglichkeitserklärung des Flughafens zur
Piste 11R
/ 29 L dem zuständigen Beamten in der
Umweltabteilung der niederösterreichischen
Landesregierung inklusive der Dokumente im Anhang in 2 Ordnern
übergeben. Die wichtigsten Kritikpunkte sind:
- Der jetzige und vielmehr noch der zu erwartende
Fluglärm
über Liesing und die angrenzenden
niederösterreichischen
Gebiete betrifft mehr als 100.000 Menschen und ist auf Grund der
permanenten Ruhestörung als gesundheitsschädlich
einzustufen.
- Die
Umweltverträglichkeitserklärung
beruht auf einer
falsche Anzahl an Flugbewegungen mit denen der Flughafen seinen eigenen
Prognosen für die Aktionäre widerspricht.
- 2010
als Jahr für den Variantenvergleich der
möglichen Pistenlagen kann wohl kaum als ausreichend
betrachtet werden.
- Das für die 3. Piste
Richtung Liesing vom
Flughafen
vorgegebene Szenario bei der nur 2.2% der Überflüge
über
Liesing gehen ist weder realistisch noch entspricht der Ist-Zustand
diesen Annahmen. Vielmehr werden völlig unsinnige
Flugroutenauslastungen für die
Umweltverträglichkeitserklärung angenommen, die
ohnehin in
keiner Weise bindend sind, aber dazu beitragen sollen, die wahre
Umweltunverträglichkeit zu verschleiern.
- Bei
genauerem
Studien der Unterlagen geht daraus recht eindeutig
hervor,
dass die geplante 3. Piste Richtung Liesing auch die
umweltunverträglichste Variante für die
Bewohner in
Flughafennähe (Nachtfluglärm, NOx-Belastung),
die Großtrappen und die Landwirtschaft ist und dass
die
Flughafen-Mediation offensichtlich unter falschen Annahmen
stattfand. Eine 3. Piste 16/34 - parallel zur 2. Piste, welche
damals aus
Wiener Steuermitteln zur Entlastung dichtest besiedelter Gebiete
finanziert wurde, wäre jedenfalls der Vorzug zu
geben, wenn man seitens des Flughafens und der
NÖ-Landesregierung
Umweltverträglichkeit nur ansatzweise ernst
nimmt.
Dazu kommen dann noch eine ganze Reihe von fachlichen
Ungereimtheiten,
wo eine entsprechende Nachbesserung erforderlich ist.
Interessanterweise wurde bei der Überarbeitung der UVE auch
die Stellungnahme des Umweltministeriums weitgehend ignoriert.
Im Übrigen dürfte die Umweltverträglichkeitserklärung
gegen die Prinzipien des UVP-Gesetzes verstoßen,
da die bereits früher durchgeführten und
offensichtlich
illegalen Ausbaumaßnahmen nicht berücksichtigt
wurden.
Liesing ist trotz der objektiv durch die Lärmmessungen und die
hohe Zahl an Beschwerden nachweisbaren und unzumutbaren
Lärmbelastung in
der Zusammenfassung der UVE auf der Homepage des Flughafens mit keinem
Wort erwähnt.
Laut Mitteilung des Amts der
niederösterreichischen Landesregierung,
Abteilung RU4-U-302/190-2008, vom 24.11.2008,
wird die BI "Liesing
gegen Fluglärm und gegen die 3. Piste" als Verfahrenspartei
anerkannt. Dass schafft die Möglichkeit
im Verfahren ihre Rechte und
rechtlichen Interessen hinreichend geltend zu machen und
vom Inhalt des Verfahrens und
der Handlungen der anderen Parteien entsprechend Kenntnis zu
erlangen.
Konkret sind damit auch die vom Team der BI "Liesing gegen
Fluglärm und gegen die 3. Piste" erstellte 63
seitige Begründung der Stellungnahme der BI "Liesing
gegen Fluglärm und gegen die 3. Piste" zur
Umweltverträglichkeitserklärung des Flughafens zur
Piste 11R
/ 29 L von den Gutachtern im UVP-Verfahren zu
berücksichtigen.
Das Umweltverträglichkeitsgutachten (UVGA)
der
niederösterreichischen Umweltbehörde über
die geplante Dritte Piste des Wiener Flughafens wurde im Juli 2011 zur
öffentlichen Einsicht aufgelegt. Die Frist zur Einsichtnahme
endet am 25. August, die öffentliche
Anhörung dauert
vom 29. August bis zum 7. September 2011 (also so dass die
Vorbereitungen und ein Teil der Anhörung in die Urlaubszeit
fällt).
Dazu gibt es auch eine neue Revision der
Umweltverträglichkeitserklärung - die wichtigsten Dokumente lassen
sich hier aufrufen.
Aus diesen Dokumenten geht u.a. eine massive Mehrbelastung des 23.
Bezirks durch eine Vervierfachung der Starts hervor,
die gegenüber
der den Bürgern offiziell 2008 vorgestellten
Version sogar eine Verzehnfachung des Anteils der Starts
über Liesing vorsieht. Damit werden alle
Befürchtungen
betreffend der Mehrbelastung Liesings durch eine 3. Piste vom Flughafen
selbst bestätigt.