Umweltvertäglichkeitsprüfungs-Verfahren betreffend dem Bau einer 3. Piste

Antrag auf außerordentliche Revision
Flughafen und Land Niederösterreich haben einen entsprechenden Antrag beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Die Gemeinde Wien hat dort "nur" eine Revisionsbeantwortung abgegeben.

Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof
Flughafen und Land Niederösterreich haben eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Darin werden die (logisch schlüssigen) Begründungen aus dem Urteil als denkunmöglich bezeichnet. Weiters wird behauptet dass alle möglichen Rechte verletzt worden seien. Dazu gibt es auch bereits eine gemeinsame Stellugnahme von 5 Verfahrenspasteien - u.a. AFLG und unsere BI.

Bescheid 2. Instanz - 3. Piste nicht genehmigt
Am 2.2.2017 hat das  Bundesverwaltungsgericht den Antrag des Flughafens und des Landes NÖ zu Errichtung und Betrieb des Vorhabens „Parallelpiste 11R/29L“ samt „Verlegung der Landesstraße B 10“ abgewiesen. Es wurde festgelegt, dass dagegen keine ordentliche Revision zulässig ist.

Begründung
Die Nichtgenehmigung der 3. Piste wurde damit begründet, dass  "das öffentliche Interesse, dass es in Österreich zu keinem weiteren markanten Anstieg an Treibhausgas(THG)-Emissionen durch Errichtung und Betrieb der dritten Piste kommt und Österreich seine national und international eingegangenen Verpflichtungen zur Reduktion der THG-Emissionen einhält, gegenüber den verschiedensten öffentlichen Interessen, die für die Errichtung des Vorhabens sprechen", insgesamt überwiegt. Auch sei die Erhaltung wertvollen Ackerlands für zukünftige Generationen zur Nahrungsmittelversorgung dringend geboten.

Mündliche Verhandlung zu neuen Gutachten
Als Verfahrenspartei ist die BI "Liesing gegen Fluglärm und die 3. Piste" zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht eingeladen, die beim magistratischen Bezirksamt für den 3. Bezirk, Karl-Borromäus-Platz 3 im Festsaal im 2. Stock stattfindet. Am 7. Jänner 2015 soll es dabei um die Lärmimissionen, am 8. Jänner um Luftschadstoffe und sonstige Fragebereiche gehen. Beginn ist jeweils 9:00, Einlass ab 8:00.

Schriftliche Stellungnahme zu neuen Gutachten
Zu den im Februar 2014 erhaltenen neuen Gutachten zum Thema "Lärmschutzgebiete" und Luftschadstoffbelastungen hat neben vielen anderen BIs und der Gemeinde Wien auch die BI "Liesing gegen Fluglärm und die 3. Piste" schriftlich Stellung genommen.  Hauptkritikpunkte sind, dass die Gutachten auf völlig  falschen Grundlagen aufbauen und daher nicht geeignet sind, die Frage der Umweltverträglichkeit einer 3. Piste ernsthaft zu überprüfen.
Stellungnahme zum Lärm-Gutachen
Stellungnahme zum Luftschadstoff-Gutachten

Berufung gegen den Bescheid 1. Instanz
Wie andere Bürgerinitiativen auch hat auch die BI "Liesing gegen Fluglärm und die 3. Piste" gegen den Genehmigungsbescheid des Amts der NÖ-Landesregierung berufen und darin zahlreichen Anträge gestellt.
Kurzzusammenfassung der Begründung: "Der Bescheid, mit welchem der Flughafen Wien AG die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Vorhabens „Parallelpiste 11R/29L“ erteilt wird, wird dem gesamten Inhalt nach angefochten. Als Rechtsmittelgründe werden materielle Rechtswidrigkeit und Rechtswidrigkeit infolge der Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend gemacht. Weiters ist weder die wirtschaftliche noch die volkswirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Projekts erkennbar. Die Erlassung des angefochtenen 399 Seiten umfassenden Bescheides und Zustellung per Edikt just zu Beginn der Hauptferienzeit erscheint überdies willkürlich und bewusst so gewählt, dass die fristgerechte Erstattung (von vornherein absehbarer) Rechtsmittel erschwert wird." Vollständige Berufung der BI "Liesing gegen Fluglärm und die 3. Piste".

Bescheid in 1. Instanz setzt sich über fachlich begründete Sachargumente hinweg
Am 13.7.2012 wurde offiziell bekannt gegeben, dass die 3. Piste in 1. Instanz von der niederösterreichischen UVP-Behörde per Bescheid mit der umweltunverträglichsten Lage - Richtung Wiener Zentralraum und dessen dicht besiedelten Süden - ohne relevante Einschränkungen genehmigt ist. Es gibt zwar den Hinweis, dass die Flugverkehrverteilung wie sie der Flughafen in der letzten Version für Liesing verzehnfacht hat, ausdrücklich nicht Teil der Genehmigung sind, was aber kein Hindernis darstellt, dass genau so geflogen wird. Hingegen wird ausdrücklich auf die in den Flughafenunterlagen festgelegten Zonen für die Eintragung einer Sicherheitszone im Grundbuch verwiesen, die auch Teile Liesing umfasst.

Brustkrebs als Beispiel für Erkrankungsrisiko durch Tagfluglärm (Gegengutachten Greiser zur UVP)Auf die umfangreichen Stellungnahmen der BI "Liesing hat gegen Fluglärm und die 3. Piste" wird im Bescheid nicht erkennbar eingegangen. Es wird aber versucht die Gegengutachten der AFLG zumindest oberflächlich zu entkräften. So wird die Kritik des in Deutschland alles andere als unumstrittenen Gutachters Prof. Scheuch am medizinischen Gegengutachten von Prof. Greiser wortwörtlich ausgebreitet ohne aber auf die neuen medizinischen Erkenntnisse über die Gesundheitsschädlichkeit des Fluglärm selbst vernünftig einzugehen. Von Schlussfolgerungen befreit man sich mit der Aussage, es gäbe keine verwertbaren Aussagen zur Vorzugswürdigkeit anderer Zumutbarkeitsgrenzen. Sollte die von der Behörde entgegen jeder Logik als zumutbare Grenzen doch einmal überschritten werden, so müssen laut Bescheid eben passive Schallschutzmaßnahmen gesetzt werden = artgerechte Haltung hinter Lärmschutzfenstern - aber erst bei einem unglaublich hohen Dauerschallpegel von 62 dBA unter Tags. Dieser Wert wird erreicht, wenn 158 mal mehr Flugzeuge über ein Gebiet fliegen als bei jenen 40 dBA, ab deren Überschreitung Fluglärm unter Tags das relative Erkrankungsrisiko für eine Reihe von schweren Erkrankungen wie Brustkrebs deutlich erhöht. Geht es nach dem Schutzniveau dieses Bescheids dürften über Liesing 2000 Starts stattfinden, ohne dass auch nur Lärmschutzfenster erforderlich sind.

In der mündlichen Verhandlungsschrift wird zu den Einwändern der BI "Liesing gegen Fluglärm" u. a. angemerkt, dass Liesing entsprechend der jetzigen Lärmmessergebnisse der Flughafen Wien AG von 37,9 dB(A) auch im Prognosefall keine 45 dBA erreiche. Darauf dass die Lärmmessung des Flughafens grob unvollständig ist und nicht mit den weit höheren Lärmberechnungen des Flughafens korreliert, wurde vom Gutachter trotz eines eigenen Anhangs in der schriftlichen Stellungnahme, offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen.  Alleine schon deshalb ist die auch die entsprechende Schlußfolgerung des Gutachters über die gesundheitlichen Auswirkungen für Liesing falsch.Tatsächlich haben wir jetzt bereits einen Dauerschallpegel von gesundheitsschädlichen 43 dBA unter Tags, der sich mit der geplanten Vervierfachung um 6dBA auf 49 dBA erhöhen würde. Sonst gibt es noch einige Verweise zu Antworten des Gegengutachtens von Dr. Bayerl. Die meisten schriftlich eingebrachten Kritikpunkte dürften aber ignoriert worden sein.

Interessant ist jedenfalls der Hinweis im Bescheid, dass die Behörde nicht befangen ist, weil Behörden nicht befangen sein können. Was davon in der Praxis zu halten ist, wenn das Land Niederösterreich über einen Antrag des Land Niederösterreichs und der Flughafen Wien A.G. an der  das Land NÖ 20% der Aktien hält, entscheiden darf, ist nicht nur am Inhalt des Bescheids sondern auch an seinem Veröffentlichungstermin zu ersehen, der nach einem knappen Jahr Nachdenkpause für die Behörde, die Einspruchfrist in die Urlaubszeit verlegt. Laut Medienberichten bis 24. August, die sich aus 2 Wochen innerhalb deren der Bescheid als zugestellt gilt und 4 Wochen Einspruchsfrist ergibt. Dass erinnert nicht zufällig daran, dass man auch gemeint hat, für die anderen Ausbauten des Flughafen keine UVP durchführen zu müssen und dabei geltendes EU-Recht ignoriert hat.

Antrag auf Ablehung des Bescheids
Die BI „Liesing gegen Fluglärm und die 3. Piste“ wird den Antrag stellen, das Projekt Parallelpiste 11R 29L Flughafen Wien AG als umweltunverträglich abzulehnen, da weder dieses noch die anderen Varianten mit der notwendigen Ernsthaftigkeit geprüft wurden und die Variante Piste 16R/34L offensichtlich die weniger umweltunverträgliche Variante einer 3. Piste darstellt. Weiters ist weder die wirtschaftliche noch die volkswirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Projekts erkennbar.

Historie und bisherige Kritik

Die BI "Liesing hat gegen Fluglärm und die 3. Piste" hat im Sommer 2011 eine schriftliche Stellungnahme und 2 mündliche Stellungnahmen  zum Umweltverträglichkeitsgutachten abgegeben. Hauptkritikpunkte sind neben der fehlenden Umweltverträglichkeit des Projekts auch die Qualität der Gutachten die das Gegenteil beweisen wollen:
Daneben gibt es eine Fülle von Einwänden aus unseren früheren Stellungnahmen, die von den Gutachtern nicht oder nicht ernsthaft beantwortet wurden. Davon abgesehen ist aber ohnehin die Frage zu stellen, wie seriös ein Verfahren sein kann, in dem der Flughafen 2 Jahre nach der Möglichkeit Parteienstellung zu erlangen, die Anzahl der Flugbewegungen über Liesing still und heimlich mehr als verzehnfacht hat.

Damit werden die dramatischen Auswirkungen, welche eine 3. Piste auf den 23. Bezirk und dessen Umgebung hat, durch den Flughafen selbst bestätigt. So ist mit einer 3. Piste mit einer Vervierfachung des seit Jahren überschrittenen "Sollwerts" auf der Abflugroute Liesing auf 100 pro Tag zu rechnen und es sind auch nächtliche Überflüge direkt über den 23. Bezirk geplant. Dazu ist auch eine Landeroute, die parallel zur Westeinflugsschneise über die Stadt verläuft nicht auszuschließen, da die Austro Control den gekurvten Anflug nur sehr zögerlich umsetzt und Flugroutenfestlegungen nicht Teil der UVP sind. Dafür gibt es in den Flughafen-Unterlagen zur UVP auch für Teile Liesings bereits Grundstückslisten für die Eintragung einer Sicherheitszone (Erlaa, Inzersdorf).
Kommt es zu keiner grundsätzlichen Änderung der Politik, so wird der gesamte Südwesten Wiens und damit eines der dichtest besiedelten Gebiete Österreichs durch eine 3. Piste in eine Fluglärmhölle verwandelt. Damit werden die Gesundheitskosten für die Allgemeinheit künsltich in die Höhe getrieben. Zum Vergleich der Größenordnung - für Frankfurt werden durch den Fluglärm 1,8 Milliarden Euro in 10 Jahren erwartet - Krebserkrankungen nicht mitgezählt.

3. Piste Fluglärmhölle Liesing

Einen Überblick über den Ablauf und aktuellen Status des UVP-Verfahrens  erhält man auf  einer Website des Landes Niederrösterreichs einzusehen. Per Edikt  wurde das Ermittlungsverfahren betreffend das Vorhaben „Parallelpiste 11R/29L“ von der zuständigen Behörde des Landes NÖ mit Wirkung vom 12. Oktober 2011 für geschlossen erklärt. Nach einer Entscheidung erster Instanz hat die BI "Liesing gegen Fluglärm und die 3. Piste" die Möglichkeit beim Umweltsenat Berufung einzulegen. Auch andere Bürgerinitiativen haben bereits erkennen lassen, dass sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden.

Von 29.5.2008 bis 31.7.2008 fand die öffentliche Auflage der Umweltverträglichkeitserklärung zur 3. Piste (UVE). Der Link zur öffentlichen Kundmachung per Edikt war auf der Homepage des Landes Niederösterreichs zu finden, dort findet sich auch eine Zusammenfassung der UVE.

Mit der 3. Piste droht Liesing endgültig zur Fluglärmhölle zu verkommen da:
Bei Beibehaltung der rücksichtlosen Verkehrspolitik würden also alle Nordwestdestination (Berlin, München, Frankfurt, London...) nur noch über Liesing angeflogen, die Folgen für Liesing wären dramatisch.

Daher hat die BI "Liesing gegen Fluglärm und gegen die 3. Piste" mit einem Team vieler Spezialisten aus Liesing (Mediziner, Techniker, Juristen, Physiker, Biochemiker, IT-Spezialisten, Piloten...) und in Kooperation mit anderen BIs erstellte 63 seitige Begründung der Stellungnahme der BI "Liesing gegen Fluglärm und gegen die 3. Piste" zur Umweltverträglichkeitserklärung des Flughafens zur Piste 11R / 29 L dem zuständigen Beamten in der Umweltabteilung der niederösterreichischen Landesregierung inklusive der Dokumente im Anhang in 2 Ordnern übergeben. Die wichtigsten Kritikpunkte sind:
Dazu kommen dann noch eine ganze Reihe von fachlichen Ungereimtheiten, wo eine entsprechende Nachbesserung erforderlich ist. Interessanterweise wurde bei der Überarbeitung der UVE auch die Stellungnahme des Umweltministeriums weitgehend ignoriert.

Im Übrigen dürfte die Umweltverträglichkeitserklärung gegen die Prinzipien des UVP-Gesetzes verstoßen, da die bereits früher durchgeführten und offensichtlich illegalen Ausbaumaßnahmen nicht berücksichtigt wurden. Liesing ist trotz der objektiv durch die Lärmmessungen und die hohe Zahl an Beschwerden nachweisbaren und unzumutbaren Lärmbelastung in der Zusammenfassung der UVE auf der Homepage des Flughafens mit keinem Wort erwähnt.

Laut Mitteilung des Amts der niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung RU4-U-302/190-2008, vom 24.11.2008, wird die  BI "Liesing gegen Fluglärm und gegen die 3. Piste" als Verfahrenspartei anerkannt. Dass schafft die Möglichkeit
  • im Verfahren ihre Rechte und rechtlichen Interessen hinreichend geltend zu machen und
  • vom Inhalt des Verfahrens und
  • der Handlungen der anderen Parteien entsprechend Kenntnis zu erlangen.
  • Konkret sind damit auch die vom Team der BI "Liesing gegen Fluglärm und gegen die 3. Piste" erstellte 63 seitige Begründung der Stellungnahme der BI "Liesing gegen Fluglärm und gegen die 3. Piste" zur Umweltverträglichkeitserklärung des Flughafens zur Piste 11R / 29 L von den Gutachtern im UVP-Verfahren zu berücksichtigen.

    Das Umweltverträglichkeitsgutachten (UVGA) der niederösterreichischen Umweltbehörde über die geplante Dritte Piste des Wiener Flughafens wurde im Juli 2011 zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Die Frist zur Einsichtnahme endet am 25. August, die öffentliche Anhörung dauert vom 29. August bis zum 7. September 2011 (also so dass die Vorbereitungen und ein Teil der Anhörung in die Urlaubszeit fällt). 

    Dazu gibt es auch eine neue Revision der Umweltverträglichkeitserklärung -  die wichtigsten Dokumente lassen sich hier aufrufen.

    Aus diesen Dokumenten geht u.a. eine massive Mehrbelastung des 23. Bezirks durch eine Vervierfachung der Starts hervor, die gegenüber der den Bürgern offiziell 2008 vorgestellten Version sogar eine Verzehnfachung des Anteils der Starts über Liesing vorsieht. Damit werden alle Befürchtungen betreffend der Mehrbelastung Liesings durch eine 3. Piste vom Flughafen selbst bestätigt.

    Vervierfachung der Starts über Liesing durch Starts von 1. und 3. Piste über den 23. Bezirk